50 Jahre EZVK
Bei der Rente für Sie da
Evangelische Zusatzversorgungskasse
Wir sind Ihre Spezialistin für die betriebliche Altersversorgung in Kirche und Diakonie. Und das fast überall in Deutschland.
DIE EZVK
Seit mehr als 50 Jahren ist die Evangelische Zusatzversorgungskasse, kurz EZVK, für die betriebliche Altersversorgung in Einrichtungen von Kirche und Diakonie zuständig. Mit viel Fachwissen und Leidenschaft sorgen wir dafür, dass der Ruhestand unserer Versicherten finanziell abgesichert ist.
Dafür legen wir die Beiträge, die unsere Versicherten und ihre Arbeitgeber leisten, langfristig an und finanzieren daraus Ihre späteren Betriebsrenten mit einer beachtlichen Rendite.
Wir sind eine Anstalt des öffentlichen Rechts, von zwei Landeskirchen gegründet und damit beauftragt, die betrieblichen Vorsorgeleistungen ausschließlich für die Beschäftigten in Kirche und Diakonie durchzuführen. Wir sind stolz darauf, Teil der evangelischen Wertegemeinschaft zu sein, und fühlen uns dem Gedanken der Fürsorge und der Verantwortung füreinander verpflichtet.
Etwa 115.000 Rentnerinnen und Rentner, über 800.000 Versicherte und rund 7.000 beteiligte Arbeitgeber profitieren bereits davon.
Die EZVK arbeitet eng mit anderen Zusatzversorgungskassen der Kirche und Diakonie zusammen: der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen, der Zusatzversorgungskasse der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands.
Darüber hinaus ist die EZVK Mitglied der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA). Wir unterliegen der Versicherungsaufsicht des Landes Hessen.
“Die Kombination aus Erfahrung und Innovation macht die EZVK so besonders”
Vorstandsmitglied Georg von Hinüber im Interview
Lesen Sie im aktuellen Geschäftsbericht das Interview mit Georg von Hinüber, seit Oktober 2022 Vorstandsmitglied der EZVK. Er spricht über seine ersten Eindrücke von der EZVK, aber auch über die Schwerpunktthemen und Herausforderungen der nächsten Jahre.
Fünf gute Gründe für die EZVK
- Einfachheit: Unsere Vorsorge-Angebote sind leicht verständlich und transparent. Alle Versicherten erhalten jährlich von uns einen Versicherungsnachweis mit Informationen über die erreichte Rentenhöhe. Ganz besonderen Wert legen wir auf eine faire und kollegiale Beratung. Dabei betrachten wir Ihre Altersversorgung ganzheitlich und erarbeiten für Sie ein optimales Vorsorgekonzept, das auf Ihre persönliche Lebenssituation abgestimmt ist. Sie erhalten Ihre Zusatzversorgung aus einer Hand und von einem Anbieter – der EZVK.
- Sicherheit: Rentenversicherungen, die Versorgungsleistungen mit einer garantierten Verzinsung anbieten, werden aktuell kaum noch offeriert. Anders bei der EZVK: Unsere Versicherten können sich auf ihre Betriebsrente verlassen. Nach wie vor bieten wir einen Garantiezins, der Ihnen die spätere Leistungshöhe garantiert. Wir meinen: Nur wer genau weiß, mit was später zu rechnen ist, kann auch sicher planen.
- Non-Profit-Charakter: Als Non-Profit-Unternehmen müssen wir keine Dividenden für Aktionäre erwirtschaften. Wir erheben weder Abschlussgebühren noch zahlen wir Provisionen für abgeschlossene Versicherungsverträge. Die Erträge, die wir erwirtschaften, kommen unseren Versicherten zugute.
- Nachhaltigkeit: Als Teil der kirchlich-diakonischen Gemeinschaft legen wir Wert auf ein zukunftsfähiges Geschäftskonzept, das wirtschaftlichen Erfolg mit ethischer, ökologischer und sozialer Verantwortung verbindet. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie basiert im Wesentlichen auf zwei Prinzipien: zum einen auf Ausschlusskriterien, zum anderen auf dem Instrument des sogenannten Engagements. Dabei nutzen wir unsere Stimmrechte in den Unternehmen, in die wir investieren, um sie zur Einhaltung bestimmter Standards zu veranlassen.
- Mitbestimmung: Versicherte und Arbeitgeber aus Kirche und Diakonie sind sowohl im Verwaltungsrat als auch im Aufsichtsrat der EZVK vertreten und bestimmen in allen entscheidenden Fragen gemeinsam.
Aktuelle Meldungen
-
Dr. Volker Heinke zum außerplanmäßigen Professor ernannt
Der Vorstandsvorsitzende der EZVK, Dr. Volker Heinke, wurde von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster zum…
-
Information zum Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG)
Mit diesem Gesetz sind Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf den Weg gebracht worden. Außerdem wird die finanzielle…
-
"Wir könnten mehr Risiko im Portfolio vertragen"
Interview mit Sabine Mahnert und Dr. Marian Berneburg im aktuellen "private banking magazin (Ausgabe 04/2024)". Von Lennard Klindworth (Leitender…
-
Herzlich willkommen auf den neuen Webseiten der EZVK
Nach mehr als zwei Jahren Entwicklungszeit freuen wir uns, Ihnen unsere neue Website vorstellen zu können.
-
Sanierungsgeldverfahren: Urteil verkündet
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Sanierungsgelderhebung der EZVK rechtmäßig war.
-
Erfassungsprogramm für Jahresmeldung 2023
Für die Jahresmeldung 2023 stellen wir unseren Arbeitgebern das Programm Jade zur Verfügung.
-
EZVK-Jahresbericht 2022
Der EZVK-Jahresbericht 2022 mit den wichtigsten Ereignissen, Daten und Fakten des vergangenen Geschäftsjahres ist erschienen.
Die Organisation
Bei der EZVK sind auch Arbeitgeber und Versicherte in den Organen vertreten und gestalten aktiv mit. Erfahren Sie in unserem Organigramm mehr über die einzelnen Organe, ihre Funktion und ihre personelle Besetzung.
Gewährleistungsträger
Die Gewährleistungsträger bilden gleichsam das Rückgrat der Kasse und verfügen daher über besondere Rechte z.B. bei Satzungsänderungen.
Beteiligungsvereinbarungen setzen gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung die Übernahme der Gewährleistung durch einen Gewährleistungsträger voraus. Gemäß § 12 a der Satzung haften die Gewährleistungsträger gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verbindlichkeiten der Kasse.
Arbeitgeber
Die Arbeitgeber sind als Beteiligte im Aufsichtsrat, Verwaltungsrat und Schiedsgericht vertreten.
Versicherte
Die Versicherten sind im Aufsichtsrat, Verwaltungsrat und Schiedsgericht vertreten.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat bestimmt die Rahmenbedingungen der Tätigkeit der Kasse, z. B. Entlastung des Vorstands, Wahl, Entlastung und Abberufung des Aufsichtsrates, Feststellung der Jahresrechnung, Satzungsänderungen. Im Verwaltungsrat agieren Vertreter der gewährleistenden Kirchen, der beteiligten Arbeitgeber und der Versicherten als ehrenamtliche Mitglieder. Der Versichertenanteil beträgt dabei mindestens 50 %.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan der EZVK und besteht aus elf Mitgliedern.
Vorstand
Der Vorstand ist das Handlungs- und Vertretungsorgan der EZVK und besteht aus mindestens zwei hauptamtlich tätigen Mitgliedern.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Aktuariat
- Beteiligungen und Recht (Versicherung)
- Betriebsorganisation und Informationstechnologie
- Immobilien und Beteiligungen
- Interne Revision
- Kapitalanlagen
- Kommunikations-Center
- Personal, Gremien und Recht (Grundsatzangelegenheiten)
- Rechnungswesen
- Risikomanagement
- Service und Beratung
- Vorsorge und Leistungen
Mehr über die EZVK erfahren
So bleibt die EZVK zukunftsfähig
Wie wir ressourcenschonend, sozialverantwortlich und generationengerecht wirtschaften.
Sicher, rentabel und professionell
Wie wird aus den Beiträgen die EZVK-Rente? Mehr über unsere Anlagestrategie erfahren!
Hinweisgebersystem der EZVK
Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Regeln im Hinweisgebersystem melden.
Was gibt es Neues bei der EZVK?
Pressemitteilungen, News und wichtige Informationen
Wer ist wofür verantwortlich?
Verwaltungsrat, Aufsichtsrat, Vorstand: Mehr über die Bereiche der EZVK erfahren!
Die Satzung
Die Grundlage unserer Tätigkeit bildet unsere Satzung. Diese richtet sich im Wesentlichen nach den zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarten Regelungen über die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst.
In der Satzung erfahren Sie mehr über Organisation, Versicherungsverhältnisse, Versicherungsleistungen, Beiträge, Verfahren und Rechtswege.
-
Aktuelle Satzung
- Neufassung der Satzung vom 18. April 2002 in der Fassung der 21. Änderung vom 20. Oktober 2023
-
Satzungen 2021 bis 2002
- Satzung NF 19 Änderung 2021
- Satzung NF 18 Änderung 2020
- Satzung NF 17 Änderung 2019
- Satzung NF 16 Änderung 2018
- Satzung NF 15 Änderung 2016
- Satzung NF 14 Änderung 2015
- Satzung NF 13 Änderung 2013
- Satzung NF 12 Änderung 2011
- Satzung NF 11 Änderung 09 2010
- Satzung NF 09 und 10 Änderung 03 2010
- Satzung NF 08 Änderung 2008
- Satzung NF 07 Änderung 2007
- Satzung NF 05 und 06 Änderung 2006
- Satzung NF 04 Änderung 2005
- Satzung NF 03 Änderung 2004
- Satzung NF 02 Änderung 2003
- Satzung NF 01 Änderung 2002
- Satzung NF Neufassung 2002
-
Satzungen 2001 bis 1967
- Satzung AF Altfassung 37, 38 und 39 Änderung 2001
- Satzung AF Altfassung 35 und 36 Änderung 2000
- Satzung AF Altfassung 34 Änderung 1999
- Satzung AF Altfassung 32 und 33 Änderung 1998
- Satzung AF Altfassung 30 und 31 Änderung 10 1997
- Satzung AF Altfassung 28 und 29 Änderung 04 1997
- Satzung AF Altfassung 26 und 27 Änderung 1996
- Satzung AF Altfassung 23, 24 und 25 Änderung 1992
- Satzung AF Altfassung 20, 21 und 22 Änderung 1991
- Satzung AF Altfassung 19 Änderung 1988
- Satzung AF Altfassung 17 und 18 Änderung 1987
- Satzung AF Altfassung 15 und 16 Änderung 1986
- Satzung AF Altfassung 13 und 14 Änderung 1985
- Satzung AF Altfassung 12 Änderung 1981
- Satzung AF Altfassung 11 Änderung 1980
- Satzung AF Altfassung 09 und 10 Änderung 1978
- Satzung AF Altfassung 08 Änderung 1977
- Satzung AF Altfassung 06 und 07 Änderung 1974
- Satzung AF Altfassung 04 und 05 Änderung 1973
- Satzung AF Altfassung 01 und 02 u 03 Änderung 1970
- Satzung AF Altfassung 1967