Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) ist am 21. Januar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt im Grundsatz am 22. Januar 2026 in Kraft. Wir haben die Änderung in unserem Infoblatt aktualisiert.
Auch die ab 1. Mai 2026 gültigen Grenzwerte für den zusätzlichen Beitrag nach § 76 der Satzung sind berücksichtigt.
25.11.2025
Der Bundesrat hat am 21. November 2025 der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 zugestimmt. Sie wird also zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Sie finden die für die Zusatzversorgung relevanten Daten in diesem Infoblatt zusammengefasst: