Flexibilität für eine sichere Zukunft
Sichere Zukunft
Wenn Ihr Arbeitgeber Beteiligter bei der EZVK ist, können Sie sich mit der freiwilligen Versicherung EZVKPlus zusätzlich effektiv absichern. Ihre Betriebsrente damit aufzustocken, wird sich lohnen. Denn wir gehen alle irgendwann in Rente, aber unsere Träume nicht. Machen Sie Ihren Ruhestand zum neuen Anfang voller Möglichkeiten und Chancen!
Sicher und renditestark ab Beginn: EZVKPlus
- Staatlich gefördert Der Staat übernimmt bis zu 50 Prozent Ihrer Beiträge. Sie haben die Wahl zwischen der Entgeltumwandlung aus dem Netto- oder Bruttoeinkommen. Für die Bruttoentgeltumwandlung können Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss von bis zu 15 Prozent erhalten, abhängig von den für Sie geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen.
- Planungssicherheit Sie erhalten eine lebenslange Altersrente mit einem garantierten Zins, die sich um zusätzliche Überschüsse erhöhen kann. Den Rentenbeginn können Sie zwischen dem vollendeten 62. und dem 72. Lebensjahr frei wählen.
- Hinterbliebenenschutz Sie sichern Ihre Familie automatisch mit ab, da die Hinterbliebenenversorgung in der Ansparphase eingeschlossen ist. In der Rentenphase haben Sie die Möglichkeit, diese weiter fortzuführen. Verzichten Sie auf die Fortführung, erhöht sich Ihre Altersrente um einen Zuschlag.
Passt immer
Die 5-fache Flexibilität
- Flexibel in der Beitragshöhe
- Flexibel bei Arbeitgeberwechsel
- Flexibel bei Nutzung der staatlichen Förderung
- Flexibel bei Rentenbeginn
- Flexibel beim Hinterbliebenenschutz
Staatliche Förderung nutzen mit EZVKPlus
Hinweise zur Förderquote: Steuerersparnis in Höhe von ca. 30 %; Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von circa 20 %Aufgrund der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge können sich gesetzliche Leistungsansprüche aus der Sozialversicherung vermindern..
Die Darstellung ist insbesondere im Hinblick auf die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben nicht abschließend.
Und so funktioniert's:
Maximal flexibel - ein Vorteil, den Ihnen nur die EZVK bietet: Mit der EZVKPlus können Sie jederzeit zwischen Brutto- und Netto-Entgeltumwandlung wechseln oder auch beide Möglichkeiten gleichzeitig in Anspruch nehmen. Abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation profitieren Sie so von der bestmöglichen Förderung, ohne dass Sie dafür einen neuen Vertrag abschließen müssen.
Egal, wofür Sie sich entscheiden, der Staat übernimmt bis zu 50 Prozent Ihrer Beiträge.
Für die Bruttoentgeltumwandlung können Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss von bis zu 15 Prozent erhalten, abhängig von den bei dem Arbeitgeber geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen. Außerdem können Sie Vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber als zusätzlichen Beitrag einbinden.
Netto-Entgeltumwandlung
Zulagenförderung - einfach erklärt
Netto-Entgeltumwandlung
Die Beiträge werden aus Ihrem Nettogehalt gezahlt und Sie erhalten dafür Zulagen, die direkt in Ihre EZVKPlus fließen. Zusätzliche Steuervorteile können sich durch den Sonderausgabenabzug ergeben. Die Versteuerung der Leistungen erfolgt erst ab Rentenbeginn mit einem in der Regel günstigeren Steuersatz. Die Rente ist grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Kurzinfo
Brutto-Entgeltumwandlung
Steuervorteile und Sozialabgabenersparnisse
Brutto-Entgeltumwandlung
Ein von Ihnen festgelegter Teil Ihres Bruttogehalts wird als Beitrag in die EZVKPlus eingezahlt. Ihr tatsächlicher Aufwand ist dabei deutlich geringer. Dies liegt an den eingesparten Steuern und ggf. Sozialabgaben. Die Versteuerung der Leistungen erfolgt erst ab Rentenbeginn mit einem in der Regel günstigeren Steuersatz. Auch Sozialversicherungsbeiträge werden erst ab diesem Zeitpunkt fällig. Kurzinfo
Das Besondere dabei:
Nachhaltigkeit
Als Teil der kirchlich-diakonischen Gemeinschaft verbinden wir wirtschaftlichen Erfolg mit ethischer, ökologischer und sozialer Verantwortung.
Partnerschaftliche Fairness
Es fallen weder Abschlusskosten an, noch zahlen wir Provisionen für abgeschlossene Versicherungsverträge. Als Unternehmen mit Non-Profit-Charakter dienen die erwirtschafteten Erträge der Sicherstellung der zugesagten Leistungen oder kommen direkt unseren Versicherten zugute.
Kollegiale Beratung
Wir garantieren eine faire, kompetente und individuelle Beratung, die sich ausschließlich an Ihren Bedürfnissen orientiert.
Sie wollen dabei sein?
Fordern Sie noch heute Ihre unverbindliche, persönliche Beispielrechnung an.
Sie möchten noch mehr wissen?
Detaillierte Infos zur EZVKPlus finden Sie in unserer Produktbroschüre
In 3 einfachen Schritten EZVKPlus beantragen
- Füllen Sie den Antrag auf EZVKPlus soweit wie möglich aus.
- Schließen Sie eine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung mit Ihrem Arbeitgeber.
- Geben Sie den Antrag bei Ihrem Arbeitgeber ab. Dieser füllt ihn fertig aus und leitet ihn im Original an uns weiter. Eine Kopie geht an Sie.
Anschließend erhalten Sie von uns Ihren Versicherungsschein und Ihr Arbeitgeber führt Ihren Beitrag in der von Ihnen gewählten Form von Ihrem Gehalt an uns ab.
Wichtige Informationen und Formulare zum Download
Falls Sie Beratung wünschen, zusätzliche Fragen haben oder beim Ausfüllen des Antrags Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne zu unseren Servicezeiten: Montag bis Donnerstag von 8-16 Uhr und freitags von 8-14 Uhr.
Zusätzliche Unterlagen
- Formular: Änderung der persönlichen Daten PDF, 99 KB
- Änderung des Vertrages für die freiwillige Versicherung EZVKPlus PDF, 184 KB
- Änderungsformular zum Dauerzulagenantrag in der Riester-Förderung PDF, 297 KB
- Riester-Förderung: Berechnungsschema zur Ermittlung Ihres Eigenbeitrages mit Änderungsantrag PDF, 85 KB
Wer kann eine EZVKPlus abschließen? Welche Förderung gibt es? Was muss ich bei einem Arbeitgeberwechsel tun? Wir beantworten Ihnen diese und viele andere Fragen!
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Wer kann einen EZVKPlus-Vertrag abschließen?
Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist, dass Sie bei einem bei uns beteiligten Arbeitgeber beschäftigt sind. Diese Voraussetzung erfüllen Sie auch als Beamter, Pfarrer, geringfügig Beschäftige/r und Auszubildende/r. Auch während eines ruhenden Beschäftigungsverhältnisses z. B. während der Elternzeit können Sie einen EZVKPlus-Vertrag abschließen.
Fordern Sie kostenlos eine unverbindliche Beispielrechnung an.
Bitte beachten Sie, dass Sie die freiwillige Versicherung EZVKPlus nicht mehr abschließen können, wenn Sie aus dem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden sind. -
Wie werden meine Beiträge bezahlt?
Beiträge werden aus Ihrem Arbeitslohn vom Arbeitgeber abgeführt, entweder monatlich oder jährlich. Möglich sind zudem Einmal- und Sonderzahlungen, z. B. aus dem Weihnachtsgeld. Solange Sie bei einem bei der EZVK beteiligten Arbeitgeber beschäftigt sind, können Sie Ihren Beitrag jederzeit erhöhen, reduzieren oder Ihre EZVKPlus auch beitragsfrei stellen. Sie erhalten jährlich einen Nachweis über die eingezahlten Beiträge.
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Was muss ich bei der Beitragszahlung beachten, um staatlich gefördert zu werden?
Wenn Sie staatliche Förderungen optimal ausnutzen möchten, sollten Sie bestimmte Mindest- und Höchstgrenzen beachten.
Welcher Beitrag für Sie optimal ist, berechnen wir gerne in einer kostenlosen und unverbindlichen Beispielrechnung. Rufen Sie uns dazu einfach an unter 06151 3301-0.
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Wie kann ich Vermögenswirksame Leistungen in meine Beitragszahlungen einfließen lassen?
Vermögenswirksame Leistungen können von Ihrem Arbeitgeber als zusätzlicher Beitrag in die freiwillige Versicherung EZVKPlus eingezahlt werden, wobei Sie entscheiden können, ob Sie die Einzahlung brutto im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung oder netto im Rahmen der Riesterförderung wünschen.
Aus Sicht unserer Kasse können diese Leistungen eingezahlt werden, ohne dass hierzu ein zusätzlicher Vertrag abgeschlossen werden muss. Es entfällt lediglich der Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage, da die Beiträge nicht doppelt gefördert werden können.
Bitte klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob dieser nach den für ihn geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften Vermögenswirksame Leistungen in die freiwillige Versicherung EZVKPlus einzahlt.
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Wie kann ich meine Beitragshöhe verändern?
Solange Sie bei einem bei der EZVK beteiligten Arbeitgeber beschäftigt sind, können Sie Ihren Beitrag jederzeit erhöhen, reduzieren oder Ihre EZVKPlus auch beitragsfrei stellen - je nach persönlicher Lebenssituation und ohne zusätzliche Kosten.
Die Änderungen können Sie formlos mit Ihrem Arbeitgeber bzw. mit Ihrer Gehaltsabrechnungsstelle vereinbaren, einen gesonderten Änderungsantrag benötigen wir nicht.