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Aktuell häufigste Fragen:

Das Herzstück der Betriebsrente

Freundliche Pflegerin spricht mit älterer Frau und hält ihre Hand
Cecilie_Arcurs | iStock

Starke Basis

Als Mitarbeitende im kirchlichen oder diakonischen Dienst heißt Ihre betriebliche Altersversorgung EZVKGrund. 
Diese Betriebsrente ist etwas ganz besonderes, Ihr Arbeitgeber investiert in Ihre Zukunft. Wer beispielsweise mit 25 Jahren bei einem kirchlichen oder diakonischen Arbeitgeber seine Berufstätigkeit startet, kann im Laufe seines Lebens eine monatlich garantierte Altersrente von knapp 700 Euro aufbauen – ausgehend von einem konstanten Bruttoeinkommen von 36.000 Euro.

Einzigartig: Die Zusatzversorgung mit EZVKGrund

  1. Investition vom Arbeitgeber Ihre Beiträge für die betriebliche Altersversorgung zahlt Ihr Arbeitgeber ein. Je nach Arbeitsrecht tragen Sie über eine Eigenbeteiligung dazu bei – mit staatlicher Förderung.
  2. Renditestark und sicher Als Anstalt des öffentlichen Rechts ist die EZVK ein Non-Profit-Unternehmen und nutzt die erwirtschafteten Erträge zur Sicherstellung der zugesagten Leistungen oder leitet sie direkt an die Versicherten weiter. Sie profitieren von unserem professionellen und nachhaltigen Kapitalanlagemanagement.
  3. Rundum geschützt Die EZVKGrund umfasst neben der Vorsorge fürs Alter zusätzlich eine Erwerbsminderungsrente sowie einen Hinterbliebenenschutz. So sind Sie und Ihre Familie in jedem Fall geschützt.
Junger Vater hält Baby auf dem Arm
VitalikRadko | Shotshop

Soziale Komponenten

Das gibt es nur bei der Zusatzversorgung

Mit der EZVKGrund steht Ihre Altersversorgung auf einem starken Fundament – und nicht nur das: attraktive Zusatzleistungen, wie unsere sozialen Komponenten kennzeichnen das Leistungspaket. 

  • Wer in Mutterschutz oder Elternzeit ist, sammelt weiterhin Versorgungspunkte, auch wenn Sie in dieser Zeit nicht arbeiten – so erwerben Sie zusätzliche Rentenansprüche. 
  • Bei Erwerbsminderung erhöhen wir in der Regel den Versorgungsanspruch durch Zurechnungszeiten für die Jahre, die noch bis zum vollendeten 60. Lebensjahr fehlen.
  • Auch bei der Hinter­bliebenen­rente sorgen wir für eine erhöhte Absicherung. Denn wie bei der Erwerbs­minderungs­rente gewähren wir auch für den Anspruch auf Hinter­bliebenen­rente eine Zurechnungszeit auf das vollendete 60. Lebensjahr. 

Mit EZVKGrund von Beginn an profitieren 

Ihr Arbeitgeber macht sich für Ihre Zukunft stark: Er investiert für Sie in die betriebliche Altersversorgung EZVKGrund. Die Höhe Ihrer Rente ist abhängig vom Einkommen und der Anzahl der Beitragsjahre.

 

Berechnen Sie Ihre Rente!

Nur mit wenigen Eingaben errechnen Sie Ihre mögliche zusätzliche Altersrente. Der ermittelte Wert soll Ihnen einen ersten Eindruck über die mögliche Höhe Ihrer zukünftigen Altersrente geben. Die Berechnung ersetzt weder den jährlichen Versicherungsnachweis noch die verbindliche Rentenberechnung zum Rentenbeginn. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen auch eine persönliche Hochrechnung. Bei Fragen beraten wir Sie gern.

Geburtsjahr Berechnungsgrundlage ist jeweils der 1. Januar.

Bitte geben Sie eine Jahreszahl zwischen und ein, um ein korrektes Ergebnis zu erhalten

Alter bei Rentenbeginn Grundsätzlich erfolgt die Berechnung auf das 67. Lebensjahr, auch wenn aufgrund Ihres Geburtsjahres für Sie eine frühere Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt. Bitte beachten Sie auch unten die ausführlichen Hinweise zur pauschalen Ermittlung der Berechnung.

Bitte geben Sie 65, 66 oder 67 ein, um ein korrektes Ergebnis zu erhalten

Jahresentgelt Für die Berechnung Ihrer möglichen monatlichen Betriebsrente benötigen Sie das volle Jahresbruttogehalt = 12 Monatsgehälter plus eventueller Sonderzahlungen. Dies entspricht in der Regel dem zusatzversorgungspflichtigen Einkommen.

Dynamik Um Ihre Gehaltsentwicklung gegebenenfalls in der Berechnung zu berücksichtigen, wird das für dieses Kalenderjahr eingegebene Jahresentgelt jedes Jahr um den ausgewählten Faktor erhöht.

%

Versorgungspunkte Ihre bereits erworbenen Versorgungspunkte können Sie beispielsweise Ihrem Versicherungsnachweis entnehmen. Zur Zeit als Eingabe nur ganze Zahlen möglich. Sie werden in der eingegebenen Höhe bei der Berechnung der möglichen Betriebsrente berücksichtigt. Aufgrund der Annahmen der hochgerechneten Rente im Versicherungsnachweis zum individuellen Renteneintrittsalter kann es bei der ermittelten Rente zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

zum 31.12.
Ihre voraussichtliche monatliche Betriebsrente, brutto:

Wichtige Hinweise

Die Berechnung basiert auf unserer derzeit gültigen Satzung. Unterstellt werden dabei folgende pauschale Annahmen:

Eine durchgehende Pflichtversicherung auf Grundlage des vollen aktuell gültigen Pflichtbeitrags (§ 62 Abs. 1 der Satzung). Nicht berücksichtigt sind Ihrem Arbeitsverhältnis zugrunde liegende arbeitsrechtliche Regelungen (z. B. ein verminderter Pflichtbeitrag etc.) Bitte informieren Sie sich über die für Sie geltenden arbeitsrechtlichen Grundlagen (z. B. AVR) bei Ihrem Arbeitgeber.

Einen Rentenbeginn zum vollendeten 67. Lebensjahr, jeweils zum 1. Januar des gewählten Lebensjahres.

Das Erreichen der abschlagsfreien Regelaltersrente zum vollendeten 67. Lebensjahr – und zwar auch dann, wenn für Ihr Geburtsjahr eine frühere Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt. Für das Berechnungsergebnis bedeutet dies:

Bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Betriebsrente EZVKGrund vor Erreichen der Regelaltersgrenze mindert sich die Betriebsrente für jeden Monat, für den der Zugangsfaktor nach § 77 SGB VI herabgesetzt ist, um 0,3 v. H., höchstens jedoch um insgesamt 10,8 v. H. (§ 33 Abs. 3 der Satzung). Bei Auswahl eines früheren Renteneintrittsalters werden automatisch Abschläge auf die Rentenleistung berechnet. Eine Minderung der Leistung wird in der Berechnung somit auch in Fällen ausgewiesen, in denen z.B. die Voraussetzung für eine abschlagsfreie Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorliegen könnte oder Ihre individuelle Regelaltersgrenze vor dem 67. Lebensjahr liegt, so dass die Rente tatsächlich abschlagsfrei wäre. 

Im Leistungsfall wird unsere Kasse die konkreten Angaben u. a. zur Abschlagshöhe bzw. Abschlagsfreiheit Ihrem Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung entnehmen; dies kann aber im Rahmen dieser teilweise pauschalen Online-Berechnung nicht dargestellt werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Anspruch auf Betriebsrente der EZVKGrund neben der Erfüllung der satzungsrechtlichen Wartezeit von 60 Umlage-/Beitragsmonaten (§ 32 der Satzung) auch den Bezug einer Altersrente als Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 31 Abs. 1 der Satzung) voraussetzt. Vergewissern Sie sich daher bitte beim Rentenversicherungsträger, ob und ab wann ein vorzeitiger Bezug der Altersrente möglich ist. 

Bitte beachten Sie zudem, dass es sich bei der in der Berechnung ausgewiesenen Rentenhöhe um den monatlichen Bruttobetrag handelt, bei dem weder gesetzliche Abzüge noch eventuelle Ruhens- oder Kürzungsvorschriften (z. B. Eheversorgungsausgleich, Einkommensanrechnung) berücksichtigt sind.

Wichtiger Hinweis zur Unverbindlichkeit

Die Online-Beispielberechnung ist unverbindlich. Aus der Berechnung können keine vertraglichen Ansprüche gegen die Kasse hergeleitet werden. Zukünftige Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen sowie tarifliche und gesetzliche Änderungen bleiben in der Berechnung unberücksichtigt, stattdessen werden teilweise pauschale Werte zugrunde gelegt. Aus diesem Grund können hieraus keine verbindlichen Prognosen bezüglich künftiger Leistungen hergeleitet werden. Die Berechnung ersetzt weder den jährlichen Versicherungsnachweis noch die verbindliche Rentenberechnung zum Rentenbeginn.

Sie wollen mehr wissen? Hier finden Sie wichtige Informationen und Formulare zum Download.

Reifer Mann mit weißem Bart fährt Skateboard
Oscar Gutierrez Zozulia | iStock

Rosig Richtung Rente  

 

Egal, ob tolle Reisen, unvergessliche Erlebnisse oder neue Interessen – die Finanzen spielen immer mit und ermöglichen uns einiges. Die EZVKGrund ergänzt die gesetzliche Rente und schafft damit eine gute Basis für Ihre Absicherung im Alter. Um finanziell noch unabhängiger zu sein, gibt es die EZVKPlus – so ergänzen Sie Ihre Betriebsrente mit maximaler Flexibilität und hoher Sicherheit.

 

Zur EZVKPlus

Wie berechnet sich meine Rente? Kann ich meine Familie absichern? Wir beantworten Ihnen diese und viele andere Fragen!

  • Warum werde ich zur EZVKGrund angemeldet?

    Die Zusatzversorgung ist die betriebliche Altersversorgung des kirchlich-diakonischen Dienstes. Aufgrund Ihres Beschäftigungsverhältnisses erwerben Sie einen Anspruch auf Betriebsrente. Da Ihr Arbeitgeber bei der EZVK beteiligt ist, wird diese betriebliche Altersversorgung in der EZVKGrund bei uns durchgeführt. Grundlage hierfür sind die jeweiligen arbeitsrechtlichen Grundlagen Ihres Dienstgebers und die Satzung der EZVK.

     

  • Muss ich mich an den Beiträgen meines Arbeitgebers für die EZVKGrund beteiligen?

    Grundsätzlich zahlt Ihr Arbeitgeber die Beiträge für Ihre EZVKGrund. Allerdings kann Ihr Arbeitgeber Sie ab 2011 auch bis zu einem bestimmten Prozentsatz an den Beiträgen beteiligen. Hierfür bedarf es einer arbeitsrechtlichen Regelung.

  • Wie hoch darf der Anteil meiner Eigenbeteiligung sein?

    Der Arbeitgeber kann Sie bis zur Hälfte des Pflichtbeitragssatzes beteiligen.

  • Wann besteht Anspruch auf Betriebsrente EZVKGrund?

    Voraussetzung für den Anspruch auf die Betriebsrente ist eine Wartezeit von mindestens 60 Beitrags-/Umlagemonaten. Haben Sie einen Teil der Beiträge für EZVKGrund in Form einer Eigenbeteiligung selbst finanziert, so ist dieser Teil Ihrer Anwartschaft sofort unverfallbar, d. h. die Wartezeit entfällt dafür.

  • Wie berechnet sich meine Rente?

    Ihre Rentenansprüche bei der EZVKGrund werden durch das Punktemodell errechnet. Sie erhalten einmal im Jahr einen Versicherungsnachweis von der EZVK. Darauf finden Sie die Zahl Ihrer erworbenen Versorgungspunkte und die Höhe Ihrer erworbenen Betriebsrente. 

  • Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

    Ihre bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versorgungspunkte und damit – sofern Sie die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt haben – Ihre Rentenansprüche bleiben Ihnen auf jeden Fall erhalten. Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Ihre bisher erworbenen Versorgungspunkte in die Pflichtversicherung Ihres neuen Arbeitgebers überzuleiten bzw. den Barwert zu übertragen.

    Bei einem Wechsel zu einem bei uns beteiligten Arbeitgeber setzen Sie die Vorsorge mit einem neuen Altersvorsorgevertrag fort.

    Weitere Informationen finden Sie in unserem Infoblatt Beendigung der Beschäftigung

  • Kann ich meine Familie absichern?

    Die EZVKGrund umfasst neben der Vorsorge fürs Alter zusätzlich eine Erwerbsminderungsrente sowie einen Hinterbliebenenschutz. So sind Sie und Ihre Familie in jedem Fall geschützt.

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