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Aktuell häufigste Fragen:

Alles rund um die Rente

Glückliche Seniorin führt Familie zum Picknick im Feld
skynesher | iStock

Die Rente ist (bald) da

Sie stehen am Ende Ihres Berufslebens und freuen sich auf Ihre Rente? Oder Sie sind bereits im Ruhestand und haben mehr Zeit für Reisen, Enkelkinder, Garten oder Hobbys? Derweil beziehen Sie Einkünfte, die Sie sich über viele Jahre hinweg aufgebaut haben – beispielsweise aus der Betriebsrente.

Egal, in welchem Lebensabschnitt Sie sich gerade befinden. Das große Thema Rente ist von Bedeutung für Sie. Daher haben wir auf dieser Seite alles Wichtige für die Betriebsrente gebündelt. Schritt für Schritt erreichen Sie relevante Anträge, wesentliche Unterlagen und aktuelle Informationen.

Kurz vor der Rente?

Hier finden Sie alle Informationen und Unterlagen, um Ihre Betriebsrente zu beantragen.

 

Rentenanträge

In der Rente?

Alle wichtigen Informationen rund um Ihre Rente haben wir hier für Sie zusammengestellt.

 

Aktuelle Infos

Älterer Mann nimmt ältere Frau lächelnd Huckepack
Paperkites | iStock

Das Beste kommt zum Schluss  

Hurra! Sie gehen in Rente, aber Ihre Träume nicht. Machen Sie Ihren Ruhestand jetzt zum neuen Anfang voller Möglichkeiten und Chancen! Genießen Sie die späte Freiheit mit schönen Hobbies und seien Sie offen für aufregende Erfahrungen. Egal, ob tolle Reisen, interessante Erlebnisse oder neue Interessen – eine gute Finanzlage ermöglicht es Ihnen!

Beantragen Sie daher rechtzeitig Ihre Rente bei der EZVK. Wie das geht und welche Unterlagen Sie einreichen müssen, das haben wir Ihnen hier zusammengefasst.

Stressfrei in die Rente!  

Neben der Vorsorge fürs Alter leisten wir auch Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten. Um Ihnen die Beantragung möglichst stressfrei zu gestalten, haben wir Ihnen alle nötigen Informationen und Formulare hier auf einen Blick zusammengestellt. 

  1. Damit Sie keine Frist verpassen, empfehlen wir Ihnen, die Betriebsrente EZVKGrund rechtzeitig schriftlich bei uns zu beantragen. Am besten erledigen Sie dies gleich zusammen mit dem Antrag auf gesetzliche Rente. Ein einfaches formloses Schreiben genügt oder Sie senden uns den unterschriebenen Antrag auf Betriebsrente zu. Die übrigen Unterlagen können Sie uns zeitnah nachreichen. 
  2. Sie können nur dann eine Betriebsrente aus der EZVKGrund erhalten, wenn Sie eine Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen – eine Teilrente führt nicht zum Versicherungsfall in der Zusatzversorgung.
  3. Nutzen Sie am besten unsere Checkliste für Ihre Antragsunterlagen! Dort finden Sie alle weiteren wichtigen Informationen und können Punkt für Punkt abhaken, ob Ihre Unterlagen komplett sind. Bitte senden Sie uns – bis auf die Antragsformulare – ausschließlich Kopien der geforderten Dokumente und keine Originale.

Wenn Sie nicht bzw. nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, gelten für Sie gesonderte Anspruchsvoraussetzungen.

In der freiwilligen Versicherung EZVKPlus und EZVK Unterstützungskasse können Sie Ihre Altersrente schon ab dem vollendeten 62. Lebensjahr beantragen. Sie erhalten Ihre Rente ab dem von Ihnen gewählten Zeitpunkt, frühestens jedoch ab dem Monatsersten, der auf den Eingang Ihres Rentenantrags bei uns folgt. Zur Beantragung senden Sie uns den ausgefüllten Antrag (EZVKPlus) bzw. die Leistungsanfrage (EZVK Unterstützungskasse) unterschrieben zu.

Bei Fragen melden Sie sich auch jederzeit gerne telefonisch bei uns!

Wichtig zu beachten: Stellen Sie Ihren Rentenantrag rechtzeitig. Wenn Ihr Antrag auf EZVKGrund-Rente bei uns eingeht – es zählt der jeweilige Monatserste – können maximal die beiden zuletzt vergangenen Jahre geltend gemacht werden.

Alle aktuellen Unterlagen

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Gerne können Sie die Leistungsanfrage auch digital über das Online-Portal der EZVK Unterstützungskasse einreichen. Nutzen Sie hierfür einfach den Geschäftsvorfall „Leistungsfall melden“.

Freiwillige Versicherung: Rente oder Kapital?

Sie haben die Wahl

Wie möchten Sie Ihre Leistung erhalten:

  • als monatliche Rentenleistung,
  • EZVKPlus als Teilkapitalauszahlung in Höhe von 30 % und einer monatlichen Rentenleistung der verbleibenden Anwartschaft,
  • EZVK U-Kasse – als vollständige Kapitalauszahlung?

Wir zahlen Ihnen eine lebenslange Altersrente. Der Beginn Ihrer Altersrente ist ab Vollendung des 62. Lebensjahres bis spätestens zur Vollendung des 72. Lebensjahres möglich – den Zeitpunkt des Beginns bestimmen Sie innerhalb dieses Zeitraums selbst. 

In der Rente: Das ist für Sie wichtig!

Sie erhalten bereits eine Rente der EZVK und genießen Ihren entspannten Ruhestand? Sie freuen Sich, dass die Rente der EZVKGrund jedes Jahr um mindestens 1 % steigt? Alles Wissenswerte zu den Themen Hinzuverdienst, Rentenbesteuerung oder Krankenversicherung haben wir hier für Sie zusammengestellt.

  • Betriebsrenten sind kranken- und pflegeversicherungspflichtig

    Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist die EZVK als Zahlstelle verpflichtet, Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner einzubehalten und an die zuständige Krankenkasse abzuführen. Wir richten uns dabei nach den Vorgaben Ihrer Krankenkasse.

    Künftige Änderungen Ihrer Lebens- und Einkommensverhältnisse können sich auf die Beitragsabführung und somit auf die Höhe Ihrer Betriebsrente auswirken.

    Sind Sie privat krankenversichert, führen Sie selbst die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an Ihre Krankenkasse ab.

  • Relevant für die Steuererklärung

    Betriebsrenten unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht. Daher erhalten Sie von der EZVK einmal jährlich im Laufe des ersten Quartals eine Leistungsmitteilung für Ihre Steuererklärung.

    Darin bescheinigen wir Ihnen alle im abgelaufenen Kalenderjahr gezahlten Rentenleistungen nach Art ihrer Besteuerung (§ 22 Nr. 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz).

    Dafür nutzen wir den amtlichen Vordruck der Finanzverwaltung. Gleichzeitig senden wir eine maschinelle Mitteilung über Ihre Rentenbezüge an die zentrale Stelle (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.

    Dort werden die Daten zusammengeführt und an die Landesfinanzbehörden weitergeleitet. Dieses Verfahren entbindet Sie nicht zwangsläufig von der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Ob Sie zu einer Einkommensteuererklärung verpflichtet oder tatsächlich Steuern zu zahlen sind, erfahren Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt.

    Wir können Ihnen dazu keine Auskünfte geben.

  • Hinterbliebenenrente aus der EZVKGrund

    Verstirbt eine Betriebsrentnerin oder ein Betriebsrentner, leistet die EZVK Witwen-/Witwerrenten an überlebende Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner sowie Waisenrenten.

    Bemessungsgrundlage ist die Betriebsrente, die die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente wird als Bemessungsgrundlage die volle Erwerbsminderung herangezogen.

    Die Höhe richtet sich nach den Regelungen des SGB VI.

    Der so genannte Rentenartfaktor beträgt:

    • kleine Witwen-/Witwerrente 25 %
    • große Witwen-/Witwerrente 55/60 %  
    • Halbwaisenrente 10 %  
    • Vollwaisenrente 20 %

    Beziehen Sie neben der Witwen- oder Witwerrente weitere Einkommen, kann dies die Höhe der Betriebsrente mindern. 

  • Wohnsitz im Ausland

    Von allen Rentnerinnen und Rentnern, die ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Ausland haben, benötigen wir einmal im Jahr eine sogenannte Lebensbescheinigung. Wir schicken Ihnen ein Formular, das von der örtlichen Gemeindeverwaltung oder der deutschen Auslandsvertretung auszufüllen und zu beglaubigen ist. Als Nachweis genügt uns auch das Formular, das Sie zur Vorlage von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

Das müssen wir wissen

Bitte informieren Sie uns über Veränderungen Ihrer Daten oder Lebensverhältnisse, damit Sie die Rente erhalten, auf die Sie Anspruch haben. Und bitte senden Sie uns die entsprechenden Unterlagen zu. 

Was Sie über die Rente wissen müssen
Älteres Paar in Küche beim Frühstück mit Laptop
bernardbodo | Adobe Stock
  • Ihre Anschrift oder Bankverbindung ändert sich? Nutzen Sie einfach unser Formular.
  • Ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung ändern sich?
  • Die Rentenart ändert sich, z. B. Altersrente anstelle einer Erwerbsminderungsrente? 
  • Sie wechseln Ihre Krankenkasse?
  • Sie beziehen Witwen- oder Witwerrente und heiraten wieder? 
  • Als volljährige Waise beenden oder unterbrechen Sie Ihre Schul- oder Berufsausbildung bzw. Ihr freiwilliges oder ökologisches Jahr?
  • Sind Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und Ihr Hinzuverdienst ändert sich? 

Immer noch Fragen?

  • Habe ich einen Rentenanspruch bei der EZVK?

    Einen Anspruch auf die Betriebsrente EZVKGrund hat nur der Versicherte, der nach § 32 der Satzung die Wartezeit von 60 Beitrags-/Umlagemonaten erfüllt hat und bei dem der Versicherungsfall in der gesetzlichen Rentenversicherung, bei einer Altersrente als Vollrente, eingetreten ist. 

    Bitte prüfen Sie auch, ob Sie noch Versicherungszeiten bei anderen Zusatzversorgungseinrichtungen (§ 27 Abs. 1 der Satzung) haben, in diesem Fall könnten diese Zeiten zusammengeführt oder anerkannt werden.

    Sollten Sie eine Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung haben, ist für diese Ansprüche im Altersrentenfall keine Wartezeit erforderlich. Bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten gelten andere Voraussetzungen.

  • Was passiert bei vorgezogenem Rentenbeginn in der gesetzlichen Rentenversicherung?

    Der Betriebsrentenbeginn der EZVKGrund richtet sich auch dann nach dem Rentenbeginn in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wenn Sie zum vorgezogenen Rentenbeginn der DRV Abschläge zu erwarten haben, werden diese in der Betriebsrente analog übernommen, jedoch maximal 10,8%.

  • Wann beantrage ich die Betriebsrente?

    Idealerweise beantragen Sie Ihre Betriebsrente möglichst parallel mit der gesetzlichen Rente.

    EZVKGrund: Die Auszahlung Ihrer Pflichtversicherung EZVKGrund beginnt grundsätzlich zeitgleich mit dem Beginn der Auszahlung der gesetzlichen Rentenversicherung als Vollrente. Voraussetzung ist, dass Sie einen Rentenantrag bei unserer Kasse stellen.

    Wichtig zu beachten: Wenn Ihr Antrag auf EZVKGrund-Rente bei uns eingeht, können Sie Ihren Anspruch maximal für die letzten beiden Jahre geltend machen.

    EZVKPlus: Ihre freiwillige Versicherung kann frühestmöglich zum 62. Lebensjahr zur Rentenauszahlung beantragt werden, allerdings mit Abschlägen. Abschlagsfrei kann die freiwillige Versicherung je nach Tarifgeneration zum 65. oder 67. Lebensjahr beantragt werden.

  • Welche Unterlagen werden für die Beantragung der Betriebsrente benötigt und wie reiche ich sie richtig ein?

    Unseren Antrag auf Betriebsrente senden wir Ihnen gerne auf dem Postweg oder per E-Mail zu. Alternativ finden Sie ihn auch im Abschnitt „Alle aktuellen Unterlagen“.

    Diese Formulare sind von Ihnen auszufüllen und zusammen mit einer Kopie Ihres Rentenbescheids der Deutschen Rentenversicherung (bitte alle Seiten, außer der Anlage „Versicherungsverlauf“) wieder bei unserer Kasse einzureichen. Dies kann sowohl per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Bitte senden Sie uns alle Unterlagen im PDF-Format mit einer maximalen Mailgröße von 8 MB. Im Zweifelsfall teilen Sie die angehängten Dateien auf mehrere Mails auf. Beachten Sie bitte auch unsere Hinweise zur E-Mail-Nutzung in unseren Datenschutzbestimmungen.

    Warum benötigen Sie ebenfalls die Anlage „Hinweise zum Rentenbescheid“?
    Aus den Hinweisen zum Rentenbescheid geht u.a. Ihre Post-Rentennummer hervor und ist uns daher ebenfalls einzureichen.

  • Welche Regelungen gelten, wenn ich nicht gesetzlich rentenversichert bin?

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