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Aktuell häufigste Fragen:

Die Zukunft kann kommen

SolStock | iStock

Ganz einfach – Zusatzversorgung mit der EZVK

Gut zu wissen: Wenn Sie in Kirche oder Diakonie arbeiten, kümmert sich Ihr Arbeitgeber um Ihre Betriebsrente. Diese Basisversorgung nennt sich EZVKGrund und sichert Sie im Alter ab. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, mit einem eigenen Beitrag vorzusorgen – mit EZVKPlus oder der EZVK Unterstützungskasse.

Starkes Herzstück

Die betriebliche Altersversorgung EZVKGrund ist etwas ganz Besonderes. Wer beispielsweise mit 25 Jahren bei einem kirchlichen oder diakonischen Arbeitgeber seine Berufstätigkeit startet, kann im Laufe seines Lebens eine monatlich garantierte Altersrente von knapp 700 Euro aufbauen – finanziert vom Arbeitgeber, teils mit Eigen­be­tei­li­gung. 

EZVKGrund

Mehr Möglichkeiten

Um sich auch im Alter noch viel Neues zu gönnen, gibt es die EZVKPlus. Damit sorgen Sie selbst zu günstigen Konditionen für Ihre Rente vor und reisen anschließend um die Welt oder entdecken andere viele tolle Möglichkeiten. Denn: Wir alle gehen irgendwann in Rente, aber unsere Träume nicht. Blicken Sie positiv in die Zukunft!

EZVKPlus

Mehr Wert

Mit der EZVK Unterstützungskasse können Sie sich eine zusätzliche Rente aufbauen – gerade für Fach- und Führungskräfte sowie Menschen mit erhöhtem Absicherungsbedarf eignet sich diese ergänzende Altersvorsorge. Profitieren Sie von einer lebenslangen Altersrente und der steuerlichen Förderung der Beiträge.

EZVK U-Kasse

        Wir sind für Sie da!

Wir beantworten gerne Ihre Fragen bis alles geklärt ist – egal, ob telefonisch, per Mail oder Sie nutzen einfach unseren Kontakt- und Service-Bereich. Gerne rufen wir Sie auch zurück oder Sie vereinbaren online einen Termin!

Passt in allen Lebenslagen 

Studentin mit Kommilitonen
Africa Studio | Adobe Stock

Berufsstarter

Zukunft gestalten

Gerade erst angefangen zu arbeiten und schon an Altersvorsorge denken? Tatsächlich sind junge Leute gut damit beraten, denn für ein entspanntes Leben im Alter reicht die gesetzliche Rente nicht aus. 

 

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Erzieherin im Kindergarten
Hispanolistic | iStock

Mitten im Job

Förderung sichern

Sie arbeiten in Teilzeit und haben weniger Einkommen? Wichtig ist dennoch an morgen zu denken! Hier lohnt sich der Blick Richtung Riester-Rente, denn jedes Jahr gibt es Grund- und Kinderzulagen vom Staat.

 

Mehr Infos?

Eine ältere Frau mit kurzen grauen Haaren steht lächelnd im Freien und verschränkt die Arme. Sie trägt eine helle Jacke und ein blaues T-Shirt. Der Hintergrund ist ein unscharfer grüner Park mit Bäumen und Sonnenlicht, das durch das Laub scheint.
shapecharge | iStock

50plus

Rente planen

Aktiv im Job und bei der Altersvorsorge: Warum es sich lohnt, auch mit über 50 Jahren noch etwas für die finanzielle Absicherung nach dem Arbeitsleben zu tun und welche Produkte hierfür passend sind.

 

coming soon

Antworten auf wichtige Fragen zu Ihrer Zusatzversorgung bei der EZVK

  • Was ist eine kirchliche Zusatzversorgungskasse?

    In Deutschland teilen sich vier Kirchliche Zusatzversorgungskassen die Aufgabe, für die privatrechtlich beschäftigten Mitarbeitenden von Kirche, Diakonie und Caritas eine zusätzliche, betriebliche Altersversorgung zu leisten. Die Kirchlichen Zusatzversorgungskassen konkurrieren nicht miteinander.

    Die vier Kirchlichen Zusatzversorgungskassen sind:

    • Evangelische Zusatzversorgungskasse (EZVK)
    • Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen
    • Zusatzversorgungskasse der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
    • Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands

     

  • Welche Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung bietet die EZVK?

    Die Basisversorgung nennt sich EZVKGrund. Zusätzlich gibt es die beiden freiwilligen Versicherungen EZVKPlus und EZVK Unterstützungskasse.

  • Wie wird die Zusatzversorgung besteuert?

    Bis zu einem jährlich festgelegten Höchstbetrag sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Zusatzversorgung steuerfrei. Die Rente aus diesen steuerfrei gezahlten Beiträgen muss später allerdings voll versteuert werden. Beiträge, die über den Höchstbetrag hinausgehen, werden voll besteuert. Die aus diesen Beiträgen resultierende Rente wird mit dem Ertragsanteil versteuert.

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