Maximale Steuerfreiheit
Darf es noch ein bisschen mehr sein?
Mit der Unterstützungskasse bietet die EZVK exklusiv für Arbeitgeber aus Kirche und Diakonie ein weiteres Instrument an, um die Rente für viele Beschäftigte optimal zu ergänzen – unabhängig von Qualifikationsstufe und Jahresentgelt. Besonders geeignet ist die EZVK U-Kasse beispielsweise für Mitarbeitende, die einen höheren Versorgungsbedarf haben oder die sich in kurzer Zeit noch eine solide Altersversorgung aufbauen möchten.
Das ergibt eine Win-win-Situation für beide Seiten: Arbeitgeber und Beschäftigte können sich über eine leistungsstarke Altersversorgung mit vielen Vorteilen freuen.
Ein Berg von Möglichkeiten
Aufgrund der unbegrenzten Steuerfreiheit der Beiträge und zusätzlicher Sozialversicherungsvorteile ist die EZVK Unterstützungskasse auch dann noch interessant, wenn die staatlichen Fördermöglichkeiten bereits durch die EZVKGrund oder die EZVKPlus ausgeschöpft sind.
Mit der Unterstützungskasse bieten Sie Ihren Beschäftigten je nach persönlicher Lebenssituation eine maßgeschneiderte Vorsorgelösung.
Dadurch ist sie ein hervorragendes Instrument, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. So gewinnen Sie nicht nur neue Fachkräfte, sondern können Ihre Mitarbeitenden binden und deren Zufriedenheit steigern.
So viel Potenzial
Mit dem Angebot der EZVK Unterstützungskasse das Potenzial der betrieblichen Altersversorgung voll ausschöpfen:
- Zum Beispiel können Mitarbeitende mit höherem Versorgungsbedarf ihre Versorgungslücken steuerfrei verringern.
- Auch ältere Beschäftigte haben noch die Möglichkeit, in kurzer Zeit eine solide Altersversorgung aufzubauen.
- Arbeitnehmende, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt, haben ebenfalls einen Vorteil: Sie profitieren bei einer Entgeltumwandlung zusätzlich zur Steuerfreiheit auch von der Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge.
- Mitarbeitende in einem 2. Dienstverhältnis (Steuerklasse VI) haben ebenfalls die Möglichkeit für ihre Rente vorzusorgen.
Erfolgsfaktor: Mitarbeiterbindung
Motivierte und leistungsstarke Beschäftigte und Führungskräfte sind der treibende Motor eines Unternehmens. Um erfolgreich im Markt bestehen zu können, ist daher die enge Bindung von fachlich qualifiziertem Personal unverzichtbar:
Erfolgsfaktor: Mitarbeiterbindung
In Zeiten des Fachkräftemangels erkennen das immer mehr Unternehmen und greifen dafür auf eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung als Maßnahme der Mitarbeiterbindung zurück.
Nutzen auch Sie die Unterstützungskasse als Instrument, um Ihre Mitarbeitenden zu binden und sich das Know-how im Unternehmen zu sichern.
Fest steht: Sowohl für Mitarbeitende als auch für Führungskräfte steht eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung hoch im Kurs, da sie im Versorgungsfall vielerlei Vorteile bietet.
Und wenn Sie mehr wissen möchten: In unserer Informationsbroschüre finden Sie alle Leistungen ausführlich beschrieben.
So könnte Ihre Ersparnis als Arbeitgeber aussehen
Gutes für die Mitarbeitenden tun und gleichzeitig selbst finanziell profitieren – das können Sie als Arbeitgeber mit der EZVK Unterstützungskasse.
Denn wenn Ihre Mitarbeitenden durch Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen, dann entfällt auch Ihr Arbeitgeber-Anteil.
Wie das aussehen könnte, sehen Sie in der folgenden Tabelle.
Sprechen Sie
uns einfach an!
Gerne informieren wir Sie über die spezifischen Gestaltungsmöglichkeiten, beraten Sie individuell und berechnen für Ihre Einrichtung das Einsparpotential entsprechend der konkreten Beschäftigtenstruktur.
Das Renten-Extra für Arbeitgeber
- Geringer Verwaltungsaufwand Sie als Arbeitgeber profitieren von unserem gut geschnürten Servicepaket und reduzieren so Ihren Verwaltungsaufwand.
- Personalpolitisches Instrument Mit der EZVK Unterstützungskasse können Sie auf unterschiedliche Lebenssituationen Ihrer Belegschaft eingehen. Eine arbeitgeberfinanzierte Versorgung ist ebenso möglich wie Lösungen für den vorgezogenen Ruhestand oder eine sofortbeginnende Rente im Versorgungsfall.
- Absetzbar als Betriebsausgaben Alle Beiträge (Zuwendungen) zur Unterstützungskasse sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar und wirken gewinnmindernd. Das gilt auch für Servicegebühren und gegebenenfalls für Beiträge zum PSV.
Das Renten-Extra für Mitarbeitende
Sie wollen Ihren Mitarbeitenden die EZVK Unterstützungskasse anbieten? So einfach geht's
- Werden Sie Trägerunternehmen! Nutzen Sie dafür einfach die Trägervereinbarung. Bei Fragen helfen Ihnen unsere Experten gerne weiter.
- Profitieren Sie von den digitalen Services unseres Online-Portals und ermöglichen Sie auch Ihren Mitarbeitenden einen direkten, persönlichen Zugang, um selbstständig Dokumente abzurufen.
- Gerne beraten wir Ihre Mitarbeitenden persönlich vor Ort in Ihrer Einrichtung. Oder – wenn es schnell gehen soll – erreichen Sie unsere Expertinnen und Experten auch telefonisch oder im Videochat.
Fragen und Antworten zur EZVK Unterstützungskasse
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Wie wirken sich meine Versorgungsverpflichtungen auf die Unternehmensbilanz aus?
Überhaupt nicht! Durch die kongruente Rückdeckung müssen Sie die Versorgungsverpflichtungen nicht in der Unternehmensbilanz ausweisen.
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Genüge ich mit der Unterstützungskasse der EZVK dem Rechtsanspruch von Arbeitnehmern auf Entgeltumwandlung?
Ja, die Voraussetzungen nach § 1a Abs. 1 BetrAVG sind voll und ganz erfüllt.
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Werden die Pflichten zur Rentenanpassung nach § 16 BetrAVG erfüllt?
Ja, die gesetzliche Anpassungsverpflichtung erfüllen Sie automatisch: mit einer garantierten Rentenerhöhung von mindestens 1 % pro Jahr.
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Muss ich auch Beiträge für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die EZVK Unterstützungskasse einzahlen?
Nein, das müssen Sie nicht. Aber wenn Sie möchten, können Sie es: Mit arbeitgeberfinanzierten Beiträgen können Sie die Einzahlungen teilweise oder ganz übernehmen. Das ist eine geeignete Maßnahme, um Beschäftigte zu motivieren oder Bewerberinnen und Bewerbern einen Anreiz für eine Beschäftigung in Ihrer Einrichtung zu bieten.
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Werden auch Beiträge für den Pensions-Sicherungs-Verein fällig?
Grundsätzlich ja, wenn Ihre Einrichtung insolvenzfähig ist. Für laufende Versorgungsleistungen und gesetzlich unverfallbare Anwartschaften besteht dann eine gesetzliche Pflicht zur Insolvenzsicherung. Diese wird durch Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) erfüllt. Wenn Sie in der Ansparphase eine Rentenzusage (mit alternativ möglicher Kapitalauszahlung) geben, fallen die PSV-Beiträge niedriger aus, als bei einer feststehenden Kapitalzusage.
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Was kann meine Einrichtung konkret als Betriebsausgaben absetzen?
Zu den absetzbaren Betriebsausgaben zählen sämtliche Beiträge an die Unterstützungskasse, die Servicegebühren und die Beiträge an den PSVaG.
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Steigt damit der Verwaltungsaufwand für mich als Arbeitgeber?
In der Anwartschaftsphase ist der Verwaltungsumfang vergleichbar mit dem bei EZVKGrund und EZVKPlus. In der Auszahlungsphase nimmt Ihnen auf Wunsch unser Servicepartner ÖBAV, die Servicegesellschaft für betriebliche Altersversorgung, die komplette Rentnerverwaltung ab. Dieser Service umfasst die monatlichen Auszahlungen, die korrekte Versteuerung sowie die pünktlichen Zahlungen von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Die Tabelle der günstigen Servicegebühren können Sie gerne bei uns anfordern.
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Weshalb gibt es für meine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf Leistungen?
Unterstützungskassen dürfen aus gesetzlichen Gründen keinen Rechtsanspruch auf Leistungen gewähren. De facto entsteht für Sie kein Nachteil, denn der Anspruch auf Unterstützungskassenleistungen ist höchstrichterlich anerkannt. Sie sowie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich also auch auf die Leistungen aus der EZVK Unterstützungskasse voll und ganz verlassen.