Steuerfrei und individuell
Volles Potenzial
Ihre Beiträge zur Unterstützungskasse werden im Wege der Bruttoentgeltumwandlung geleistet – ohne steuerliche Höchstgrenzen. Dahinter steckt ein großer Vorteil: Die Beiträge werden schon vor der Versteuerung des Einkommens vom Bruttogehalt abgezogen. Damit verringert sich automatisch Ihr steuerpflichtiges Entgelt – und das lohnt sich.
Viele Möglichkeiten, ein Ziel
- Lebenslange Rente Sie erhalten eine lebenslange garantierte Altersrente, die sich jährlich um ein Prozent erhöht. Den Rentenbeginn können Sie zwischen dem vollendeten 62. und dem 72. Lebensjahr frei wählen.
- Steuern und Sozialversicherung sparen Beiträge zur Unterstützungskasse sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei und bis zu einer bestimmten Höhe sozialversicherungsfrei – so können Sie mit geringem Aufwand hohe Erträge für Ihre Altersversorgung erzielen.
- Lohnt sich auch für Ältere Auch in kurzer Zeit können Sie sich mit der EZVK Unterstützungskasse noch eine solide Rente aufbauen und zusätzlich sogar Ihre Familie absichern.
Freie Wahl
Kapital oder Rente, das ist hier die Frage
Am Ende des Berufslebens haben Sie mit der EZVK Unterstützungskasse zwei Möglichkeiten zur Auswahl:
- eine lebenslange Rentenzahlung oder
- eine einmalige Kapitalauszahlung.
Wenig Steuern, mehr Rente
Durch die Steuerfreiheit der Beiträge in die Unterstützungskasse sparen Sie Steuern. Die Leistungen versteuern Sie erst bei Rentenbeginn, zu einem in der Regel für Sie günstigeren Steuersatz.
Wenn Sie die monatliche Rentenzahlung bevorzugen, garantieren wir Ihnen lebenslang eine Rentenerhöhung von mindestens 1 % pro Jahr, zusätzlich kann sich Ihre Rente durch Überschüsse erhöhen.
Wenn Sie eine Kapitalauszahlung wünschen, gilt für Sie in vielen Fällen das Steuerprivileg der FünftelungsregelungDie Fünftelungsregelung kann in vielen Fällen die Steuer auf eine einmalige Kapitalzahlung verringern. Für die Berechnung wird die Zahlung zuerst durch fünf geteilt. Das führt in den meisten Fällen zu einem niedrigeren Steuersatz., die den Steuerabzug merklich reduziert. Bitte denken Sie daran, den Antrag auf Kapitalauszahlung frühzeitig bei uns zu stellen –abhängig vom Tarif; spätestens bis drei Jahre vor Ihrem Rentenbeginn. In diesem Fall erhalten Sie die Leistung abschlagsfrei.
Dreifacher Vorteil mit der EZVK U-Kasse
Vorteil Steuerfreiheit
Die EZVK Unterstützungskasse bietet Ihnen viele Vorteile – ein ganz entscheidender: Alle Beiträge zur Altersversorgung sind steuerfrei, ungeachtet der Höhe.
Vorteil Sozialversicherungsfreiheit
Mit der EZVK Unterstützungskasse erweitern Sie Ihren Spielraum für eine sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung – profitieren Sie von bis zu 3.624 € in 2024!
Vorteil Planungssicherheit
Mit der EZVK Unterstützungskasse erhalten Sie später eine lebenslange Altersrente mit garantiertem Zins.
Diese Rente kann sich um Überschüsse erhöhen und steigt ab Rentenbeginn garantiert jedes Jahr um 1 %.
Staatliche Förderung nutzen
Hinweise zur Förderquote: Steuerersparnis in Höhe von ca. 30 %; Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von circa 18 %Aufgrund der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge können sich gesetzliche Leistungsansprüche aus der Sozialversicherung vermindern..
Die Darstellung ist insbesondere im Hinblick auf die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben nicht abschließend.
Und so funktioniert's:
Sie vereinbaren im Rahmen einer Versorgungszusage die Brutto-Entgeltumwandlung mit Ihrem Arbeitgeber. Ein von Ihnen festgelegter Teil Ihres künftigen Bruttogehalts wird an die EZVK Unterstützungskasse gezahlt. Ihr tatsächlicher Aufwand ist dabei deutlich geringer als der Beitrag, der in Ihre Altersversorgung fließt. Dies liegt daran, dass alle Beiträge steuerfrei sind und vielfach auch Sozialabgaben eingespart werden können. Die Versteuerung der Leistungen erfolgt erst ab Rentenbeginn mit einem in der Regel günstigeren Steuersatz. Auch Sozialversicherungsbeiträge werden erst ab diesem Zeitpunkt fällig. Die Abwicklung übernehmen wir bzw. Ihr Arbeitgeber für Sie.
Steuern sparen und dabei für's Alter vorsorgen.
Sie wollen dabei sein?
Fordern Sie noch heute Ihre unverbindliche, persönliche Beispielberechnung an.
Sie möchten noch mehr wissen? Detaillierte Informationen zur EZVK Unterstützungskasse finden Sie in unserer Produktbroschüre
Bei Fragen zur EZVK Unterstützungskasse oder Änderungswünschen zu Ihrer bestehenden Versorgung beraten wir Sie gern: Montag bis Donnerstag von 8-16 Uhr und freitags von 8-14 Uhr. Oder nutzen Sie einfach und bequem unser Online-Portal 24/7.
Wo liegt der Unterschied zur EZVKPlus? Für wen eignet sich die Unterstützungskasse? Wir beantworten Ihnen diese und viele andere Fragen!
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Was ist eine Unterstützungskasse eigentlich?
Die Unterstützungskasse ist der älteste der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Es handelt sich um einen mittelbaren Durchführungsweg, bei dem das Versorgungsversprechen des Arbeitgebers auf die Unterstützungskasse ausgelagert wird. Die Arbeitgeber fungieren dabei als Trägerunternehmen der Unterstützungskasse.
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Was ist die EZVK Unterstützungskasse?
Die "EZVK Unterstützungskasse GmbH" ist eine hundertprozentige Tochter der Evangelischen Zusatzversorgungskasse. So profitieren Sie auch bei der Unterstützungskasse von einer langjährigen Erfahrung in der betrieblichen Altersversorgung für Kirche und Diakonie – und können sich auf bewährte Strukturen verlassen. Alle bei der EZVK beteiligten Einrichtungen und Unternehmen können ihr grundsätzlich als Trägerunternehmen beitreten und Mitarbeiter zur Aufnahme in die Unterstützungskasse anmelden. Die zugesagten Leistungen werden aus den Beiträgen finanziert, die jedes Trägerunternehmen an die Unterstützungskasse leistet. Maßgeblich ist der Leistungsplan in Übereinstimmung mit der Satzung der EZVK Unterstützungskasse GmbH und den steuerrechtlichen Vorgaben.
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Wo liegt der Unterschied zu EZVKPlus?
Der Hauptunterschied zwischen EZVKPlus und EZVK Unterstützungskasse liegt in den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.
Steuerrechtliche Unterschiede:
- EZVKPlus: Beiträge sind bis zur Höhe von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei, wobei Beiträge zu EZVKGrund angerechnet werden. Zusätzlich ist im Rahmen der Netto-Entgeltumwandlung eine Zulagenförderung möglich.
- EZVK Unterstützungskasse: Hier gibt es keine feste Höchstgrenze für die Steuerfreiheit der Beiträge. Daher ist sie auch mit Beiträgen attraktiv, die weit über die Begrenzung der EZVKPlus hinausgehen.
Sozialversicherungsrechtliche Unterschiede:
- EZVKPlus: Beiträge sind bis zu 4 % der BBG sozialversicherungsfrei, wobei auch hier die Beiträge zu EZVKGrund angerechnet werden.
- EZVK Unterstützungskasse: Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind unbegrenzt sozialversicherungsfrei. Arbeitnehmerfinanzierte Beiträge sind zusätzlich bis zu 4 % der BBG sozialversicherungsfrei, ohne Anrechnung der Beiträge zu EZVKGrund und EZVKPlus.
Prinzipiell ist die EZVK Unterstützungskasse ebenso wie EZVKPlus eine wichtige, freiwillige Ergänzung der grundlegenden Betriebsrente EZVKGrund. Gemeinsam sind ihnen natürlich auch der bewährte Service und überdurchschnittliche Leistungen für die Arbeitnehmer.
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Für wen eignet sich die EZVK Unterstützungskasse?
Mit der EZVK Unterstützungskasse können Sie sich eine zusätzliche Rente aufbauen – gerade für Fach- und Führungskräfte sowie Menschen mit erhöhtem Absicherungsbedarf eignet sich diese ergänzende Altersvorsorge.
Der große Vorteil bei einer Unterstützungskasse ist, dass die Beiträge für Sie unbegrenzt steuerfrei sind und vielfach auch beitragsfrei in der Sozialversicherung.
Damit Sie diese Möglichkeit nutzen können, muss Ihr Arbeitgeber Trägerunternehmen der EZVK Unterstützungskasse sein. Zwingende Voraussetzung hierzu ist der Abschluss einer sogenannten Trägervereinbarung.
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Wie werden Beiträge in die EZVK Unterstützungskasse gezahlt?
Die Beiträge werden direkt von Ihrem Bruttoarbeitslohn durch den Arbeitgeber an die EZVK Unterstützungskasse überwiesen, entweder monatlich oder jährlich. In der Anwartschaftsphase haben Sie zudem jederzeit die Möglichkeit Ihren Beitrag an Ihre persönlichen Lebensverhältnisse anzupassen.
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge werden direkt an die EZVK Unterstützungskasse abgeführt.
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Kann ich Vermögenswirksame Leistungen in die EZVK Unterstützungskasse einfließen lassen?
Vermögenswirksame Leistungen können als zusätzlicher Beitrag in die EZVK Unterstützungskasse eingezahlt werden, wenn die für Ihren Arbeitgeber geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften dies zulassen.