Hinweisgebersystem der EZVK
Hinweisgebersystem
Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder interne Regeln können über das Hinweisgebersystem der EZVK gemeldet werden.
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie aller weiteren vom Verhaltenskodex der EZVK umfassten Regelungen ist für die EZVK von wesentlicher Bedeutung. Verstöße dagegen müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für unsere Versicherten, Beteiligte, Landeskirchen und Geschäftspartner sowie für die EZVK abzuwenden.
Um von schweren Verstößen in der EZVK rechtzeitig zu erfahren und Hinweise darauf angemessen zu prüfen, hat die EZVK ein Hinweisgebersystem eingerichtet.
Das Hinweisgebersystem gibt Ihnen die Möglichkeit, uns über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Regeln zu informieren und somit zu deren Aufdeckung beizutragen.