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Aktuell häufigste Fragen:

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.ezvk.de veröffentlichte Website der EZVK - Evangelische Zusatzversorgungskasse.

Als öffentliche Stelle im Sinne des 9 Abs. 1 Nr. 2 HessBGG sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Nicht barrierefreie Inhalte

Da der Seitenaufbau noch nicht abgeschlossen ist, soll eine eventuelle Prüfung durch eine externe Prüfstelle oder eine Selbstbewertung zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. 

Menü zur Barrierefreiheit 

Innerhalb der Service-Navigation dieser Website befindet sich separates Menü um verschiedene Parameter der Barrierefreiheit einzustellen. Hier haben Sie die Möglichkeit Schriftgröße, Buchstabenabstand, Kontrast und weitere Funktionalitäten auszuwählen, um diese Website so barrierearm wie möglich zu gestalten.

Leichte Sprache

Wir bieten Teile der Website in Leichter Sprache an. Diese Übersetzungen finden sich ebenfalls innerhalb der Service-Navigation unter dem Punkt „Leichte Sprache“. 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10. Juli 2024 erstellt.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? 

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen schreiben Sie uns eine E-Mail an: info(at)ezvk.de

Alternativ können Sie uns auch gern per Post oder telefonisch kontaktieren:

EZVK – Evangelische Zusatzversorgungskasse
Holzhofallee 17a
64295 Darmstadt
Telefon 06151 3301-0

Durchsetzungsverfahren 

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik


Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de 

Durchsetzung beantragen

 

 

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