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Aktuell häufigste Fragen:

In jeder Hinsicht gut versorgt

Soziale Verantwortung übernehmen …

Die EZVK bietet Ihnen als Arbeitgeber ein gut geschnürtes Gesamtpaket hochwertiger Leistungen für die Mitarbeiterfindung und -bindung.

Die betriebliche Altersversorgung wird von den meisten Beschäftigten als die wichtigste nicht-monetäre Zusatzleistung des Arbeitgebers geschätzt. Hier sind kirchlich-diakonische Arbeitgeber mit der EZVK bereits sehr gut aufgestellt.

 

… auch über das Beschäftigungsverhältnis hinaus

Mit der EZVKPlus ermöglichen Sie Ihren Beschäftigten eine zusätzliche Vorsorge mit lebenslangen Rentenleistungen, einer garantierten Verzinsung und Absicherung der Familie. 

Erzieherin spielt mit Mädchen mit Holzbausteinen
Prostock-studio | Adobe Stock

Mit EZVKPlus profitieren nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern auch Sie selbst: durch Ersparnisse bei den Sozialversicherungsbeiträgen.

Diese können Sie über einen Arbeitgeberzuschuss an Ihre Beschäftigten weitergeben – dennoch verbleibt ein Restbetrag.

Wissen Sie, was die EZVKPlus noch kann?

Mit EZVKPlus erweitern Sie den Gestaltungsspielraum der betrieblichen Altersvorsorge.

Abfindung in Rente umwandeln

Wird beim Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis eine Abfindung gezahlt, kann die EZVKPlus ins Spiel kommen:

Abfindung in Rente umwandeln

Beiträge, die aufgrund der Beendigung des Dienstverhältnisses vom Arbeitgeber gezahlt werden, sind in der EZVKPlus steuerfrei. Beschäftigte, die vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, können umgewandeltes Entgelt steuerfrei mit einer Einmalzahlung in die betriebliche Altersversorgung einbringen. Möglich macht das die so genannte VervielfältigungsregelErhalten Arbeitnehmende beim Ausscheiden aus dem Unternehmen eine Abfindung, dürfen sie bis zu 4 % der aktuellen BBG, multipliziert mit höchstens zehn vorher geleisteten Dienstjahren, zusätzlich steuerfrei in die bAV einzahlen.

Beendigung der Beschäftigung

Verlässt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter das Unternehmen, haben Sie als Beteiligter der EZVK nicht viel Arbeit: 

Beendigung der Beschäftigung

Mit der Abmeldung der EZVKGrund endet zeitgleich die EZVKPlus für Ihre Mitarbeitende. Dieser Prozess erfolgt ganz automatisch. So bleibt der Verwaltungsaufwand für Sie gering und wir übernehmen den Papierkram.
Der Mitarbeitende hat dann die Möglichkeit, die EZVKPlus privat fortzuführen und zum Beispiel die steuerliche Förderung durch Riester weiterhin zu nutzen. 

Mehrarbeit – Rente oder auszahlen?

Manchmal lässt sich Mehrarbeit nicht vermeiden. Dafür bietet die EZVK eine einfache Lösung, damit beide Parteien davon profitieren:

Mehrarbeit – Rente oder auszahlen?

Der Arbeitgeber schreibt die Stunden dem Zeitkonto gut, der Arbeitnehmer wandelt einen Teil des Zeitguthabens in die Betriebsrente um. Bei der Brutto-Entgeltumwandlung werden in der Regel keine Steuern oder Sozialabgaben erhoben, das Geld für die Mehrarbeit kommt der Altersversorgung zugute. Auch Sie als Arbeitgeber profitieren davon, Lohnnebenkosten zu sparen. Eine echte Win-Win-Situation!

Von A wie Antrag bis Z wie Zahlung

Die gesetzliche Rente allein kann den gewohnten Lebensstandard nicht mehr sichern. Eine zusätzliche Altersvorsorge ist daher unverzichtbar. Mit der freiwilligen Versicherung EZVKPlus können Ihre Beschäftigten ihre Rentenansprüche aufstocken und ihre Versorgungslücke im Alter schließen.
Sie möchten Ihren Mitarbeitenden EZVKPlus anbieten? Das ist ganz einfach. Hier finden Sie alle Informationen und Antragsunterlagen!

Kommunikation auf 
allen Kanälen

Bruttoentgeltumwandlung, Erwerbsminderungsschutz oder Zusatzversorgung: Manche Begriffe und Leistungen brauchen eine Erläuterung. Wir bereiten wichtige Informationen verständlich, multimedial und auf Ihre Einrichtung zugeschnitten auf. 

Kommunikation auf 
allen Kanälen

Gerne stellen wir Ihnen ein digitales oder analoges Servicepaket speziell für Ihre Einrichtung zusammen:

→  Artikel in der Mitarbeiterzeitschrift

→  Gehaltsbeileger und Infoblätter

→  Informationsbroschüren

→  Landingpages zur Integration ins Intranet

→  Stories oder Erklärvideos

Klingt interessant? Sprechen Sie uns an!

Und wenn Sie mehr wissen möchten: 
In unserer Informationsbroschüre finden Sie alle Leistungen der EZVKPlus ausführlich beschrieben.

Mann und Frau sitzen im Büro uns sprechen miteinander
Yuri_Arcurs | iStock

Gut beraten!

Unsere Expertinnen und Experten garantieren eine individuelle, faire Beratung in Ihrer Einrichtung!

Unsere Beratungsveranstaltungen finden in Präsenz, virtuell als Webinar oder hybrid statt. Auch persönliche Einzelgespräche sind möglich.

So entlasten wir Ihre Personalabteilung und unterstützen Sie bei den Beratungspflichten gegenüber Ihren Mitarbeitenden.

Gern informieren wir über die Möglichkeiten und Vorteile der Zusatzversorgung.
 

Beratung und Schulung

Fragen und Antworten zur EZVKPlus

  • Wer kann eine EZVKPlus abschließen?

    Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist ein aktives Beschäftigungsverhältnis. Diese Voraussetzung erfüllen auch Beamte, Pfarrer, geringfügig Beschäftige und Auszubildende. Auch während eines ruhenden Beschäftigungsverhältnisses z. B. während der Elternzeit kann ein EZVKPlus Vertrag abgeschlossen werden.

    Bitte beachten Sie, dass die freiwillige Versicherung EZVKPlus nicht mehr abgeschlossen werden kann, wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet ist.

  • Was ist der Arbeitgeberzuschuss? Und wie hoch ist dieser?

    Mit einer Bruttoentgeltumwandlung sparen sowohl Sie als Arbeitgeber als auch Ihre Mitarbeitenden Sozialversicherungsbeiträge ein. 

    Je nach Maßgabe der gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Regelungen können Sie als Arbeitgeber Ihren Teil der Sozialversicherungsersparnis an Ihre Mitarbeitenden weitergeben, indem Sie einen Zuschuss von in der Regel 15 Prozent des umgewandelten Beitrages leisten.

  • Können Vermögenswirksame Leistungen in die EZVKPlus eingezahlt werden?

    Vermögenswirksame Leistungen können als zusätzlicher Beitrag in die freiwillige Versicherung EZVKPlus eingezahlt werden, wobei Ihre Mitarbeitenden entscheiden können, ob Sie die Einzahlung brutto im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung oder netto im Rahmen der Riesterförderung wünschen. Aus Sicht unserer Kasse können diese Leistungen eingezahlt werden, ohne dass hierzu ein zusätzlicher Vertrag abgeschlossen werden muss. Es entfällt lediglich der Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage, da die Beiträge nicht doppelt gefördert werden können. Zu klären ist, ob nach den für Ihre Einrichtung geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften Vermögenswirksame Leistungen in die freiwillige Versicherung EZVKPlus eingezahlt werden können.

  • Wie funktioniert Bruttoentgeltumwandlung?

    Grundlage der Bruttoentgeltumwandlung ist eine Vereinbarung zwischen dem Mitarbeitenden und Ihnen. Darin wird festgelegt, einen Teil des künftigen Bruttoentgelts des Mitarbeitenden in Beiträge für die Altersversorgung umzuwandeln.

    Gleichzeitig sagen Sie als Arbeitgeber dem Mitarbeitenden eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen zu. Um diese Zusage erfüllen zu können, zahlen Sie den vereinbarten Teil des Arbeitnehmerentgelts als Beitrag in die freiwillige Versicherung EZVKPlus.

  • Wie funktioniert Nettoentgeltumwandlung?

    Die Riester-Förderung beruht ebenfalls auf einer Vereinbarung zwischen dem Mitarbeitenden und Ihnen. Anders als bei der Bruttoentgeltumwandlung führen Sie die Beiträge zur freiwilligen Versicherung aus dem versteuerten und verbeitragten Nettoentgelt des Mitarbeitenden an die Kasse ab. Diese können dafür die Riester-Förderung in Anspruch nehmen.

  • Ist eine Beitragszahlung während der Elternzeit möglich?

    Während eines ruhenden Beschäftigungsverhältnisses kann der Mitarbeitende die EZVKPlus mit eigenen Beiträgen fortführen. Dafür benötigen wir eine Erklärung, dass der Mitarbeitende die EZVKPlus fortsetzen möchte und die Beiträge in der Zeit des Ruhens des Beschäftigungsverhältnisses an die Kasse zahlen wird. Weitere Informationen über die Zahlungsmodalitäten erhält der Mitarbeitende von uns. Für die auf diese Weise geleisteten Beiträge kann grundsätzlich Riester-Förderung in Anspruch genommen werden.

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