02.10.2025

Wenn Sie künftig eine Zahlung an die EZVK überweisen, ist es wichtig, dass Sie in das Feld „Zahlungsempfänger“ unbedingt die exakte Bezeichnung "Evangelische Zusatzversorgungskasse" oder alternativ "EZVK" eintragen.

Grund dafür ist eine EU-Verordnung, die die Empfängerbank zur Prüfung verpflichtet, ob die angegebene IBAN und der bei der Bank hinterlegte Name des Zahlungsempfängers genau übereinstimmen. Ziel der Verordnung ist es, die Anzahl an Fehlüberweisungen zu reduzieren, die Zahlungssicherheit zu erhöhen und Betrug präventiv zu bekämpfen.

Stimmen die Angaben nicht überein, erhalten Sie grundsätzlich einen Warnhinweis. Prüfen Sie in diesem Fall zunächst nochmal die exakte Schreibweise, aber nehmen Sie die Warnungen ernst: Wenn Sie eine Überweisung trotz einer Warnung absenden, tragen Sie das Risiko selbst. Die Bank haftet künftig nur dann, wenn der Abgleich zuvor ausdrücklich ergeben hat, dass Name und IBAN zusammenpassen.

Wir bitten Sie sehr, die exakte Schreibweise zu übernehmen. Unsere Auswertungen haben ergeben, dass aktuell leider viele Auftraggeber unseren korrekten Empfängernamen noch nicht nutzen.