29.11.2024

Bitte beantragen Sie Ihre Betriebsrente rechtzeitig.

Leider passiert es immer wieder: Die Beschäftigung in einer kirchlichen oder diakonischen Einrichtung dauerte vielleicht nicht sehr lange oder liegt schon viele Jahre zurück. Nun naht der Renteneintritt und für den nächsten Lebensabschnitt gibt es noch so viel vorzubereiten und zu erledigen – und die Betriebsrente bei der EZVK wird schlicht vergessen!

Das ist schade, denn egal, wie hoch die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind, auch eventuell kleine Betriebsrenten bilden eine erfreuliche Ergänzung zum Ruhestandseinkommen. Daher unsere Bitte: Denken Sie an Ihre Betriebsrente bei der EZVK und stellen Sie Ihren Antrag unbedingt früh genug! 

Ihre rechtzeitige Antragstellung ist wichtig, denn es gibt eine Ausschlussfrist. Das bedeutet: Wenn Ihr Antrag auf EZVKGrund-Rente bei uns eingeht – es zählt der jeweilige Monatserste – können maximal die zuletzt vergangenen 24 Monate geltend gemacht werden.

In der Regel beantragen unsere Versicherten ihre Betriebsrente zusammen mit der gesetzlichen Rente. Gerade bei Erwerbsminderungsrente ist dies wichtig, da die Bewilligung durch die gesetzliche Rentenversicherung hier schnell mal länger als zwei Jahre dauern kann.

Deshalb sollten Sie Ihren Betriebsrenten-Antrag bei der EZVK eventuell schon vor dem gesetzlichen Rentenantrag stellen. Dabei genügt uns bereits ein von Ihnen unterschriebener Brief, aus dem eindeutig hervorgeht, dass Sie einen Rentenantrag stellen. Alle anderen notwendigen Unterlagen reichen Sie einfach nach. Und selbstverständlich können Sie auch gleich den formal korrekten EZVK-Rentenantrag ausgefüllt an uns zurücksenden.

Die Auszahlung der EZVKGrund-Betriebsrente beginnt dann am Ersten des Monats, an dem Sie auch Ihre Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. 

Ausführliche Informationen sowie die Rentenanträge für die verschiedenen Rentenarten und eine detaillierte Checkliste zum Thema finden Sie hier:

Für die Rente: EZVK