20.12.2024

Wichtige Informationen zu den Beitragssätzen und Sonderzahlungen im Bestand Karlsruhe ab 2025.

Wie an­ge­kündigt beträgt ab dem 01.01.2025 der Beitrags­satz in der Pflicht­versicherung EZVKGrund im Bestand Karls­ruhe gemäß § 78 d der Satzung 6,80 % des zusatz­versorgungs­pflichtigen Entgelts.

Zudem enden im Bestand Karls­ruhe am 31.12.2024 die Über­gangs­regelungen für die Sonder­zahlungen, die seit dem 01.01.2021 gelten. Ab dem 01.01.2025 beträgt der Regel­satz der Sonder­zahlungen gemäß § 78 f der Satzung 1 % des zusatz­versorgungs­pflichtigen Ent­gelts.

Für Rück­fragen stehen wir Ihnen gerne tele­fonisch unter 06151 3301-0 oder per E-Mail an info@ezvk.de zur Ver­fügung.