Wichtige Informationen zu den Beitragssätzen und Sonderzahlungen im Bestand Karlsruhe ab 2025.
Wie angekündigt beträgt ab dem 01.01.2025 der Beitragssatz in der Pflichtversicherung EZVKGrund im Bestand Karlsruhe gemäß § 78 d der Satzung 6,80 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts.
Zudem enden im Bestand Karlsruhe am 31.12.2024 die Übergangsregelungen für die Sonderzahlungen, die seit dem 01.01.2021 gelten. Ab dem 01.01.2025 beträgt der Regelsatz der Sonderzahlungen gemäß § 78 f der Satzung 1 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 06151 3301-0 oder per E-Mail an info@ezvk.de zur Verfügung.