Auch im Jahr 2021 gilt eine erhöhte Hinzuverdienstgrenze für Rentnerinnen und Rentner, die eine vorgezogene Altersrente beziehen. Sie können in diesem Jahr bis zu 46.060 Euro hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze entfällt die Hinzuverdienstgrenze ganz. Diese Regelungen gelten auch für die Betriebsrentnerinnen und -rentner der EZVK.
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