Gute Nachrichten für viele Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die bei einer Krankenkasse pflichtversichert sind: Sie werden ab dem 1. Januar 2020 von Krankenkassenbeiträgen für ihre Betriebsrente entlastet. Für die technische Umsetzung benötigen die gesetzlichen Krankenkassen und danach auch die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung wie die EZVK eine Bearbeitungszeit. Daher ist absehbar, dass das Gesetz erst Ende 2020/Anfang 2021 konkret umgesetzt werden kann.
Sobald alle Voraussetzungen vorliegen, wird die EZVK die Betriebsrenten aller betroffenen Rentnerinnen und Rentner rückwirkend zum 1. Januar 2020 neu berechnen und die Auszahlungsbeträge automatisch anpassen. Die Rentnerinnen und Rentner brauchen sich daher nicht aktiv bei der Kasse zu melden.
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