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Aktuelle Gesetzgebung zum Kurzarbeitergeld während der Corona-Pandemie

Zwei neue Gesetze über den Bezug des erhöhten Kurzarbeitergeldes und über die Steuerfreiheit der Arbeitgeberzuschüsse sind verabschiedet worden:

 

  • Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz)
    Das erhöhte Kurzarbeitergeld wird bis zum 31.12.2021 verlängert für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.03.2021 entstanden ist.
    Ebenso werden die verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten bis 31.12.2021 verlängert.
  • Jahressteuergesetz 2020
    Die mit dem Corona-Steuerhilfegesetz eingeführte Steuerbefreiung für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld wurde ebenfalls bis zum 31.12.2021 verlängert. 

Wir haben dementsprechend unser Infoblatt „Auswirkungen von Kurzarbeit auf die Zusatzversorgung und die optionale Erhöhung des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts“ aktualisiert. Sie finden es auf unserer Corona-Landingpage im Infokasten „PDF-Downloads“.

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