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Verlängerung der Regelungen zum Kurzarbeitergeld und zur erhöhten Hinzuverdienstgrenze

Die Zugangserleichterungen für die Kurzarbeit sowie der Anspruch auf das erhöhte Kurzarbeitergeld wurden erneut verlängert, und zwar bis zum 31. März 2022.  

              

Auch im Jahr 2022 gilt die erhöhte Hinzuverdienstgrenze für Rentnerinnen und Rentner, die eine vorgezogene Altersrente beziehen. Sie können weiterhin bis zu 46.060 Euro hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Dies gilt auch für Betriebsrentnerinnen und -rentner der EZVK.

 

Ab dem 1. Januar 2023 gilt voraussichtlich wieder die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr.

 

Weitere Informationen zur aktuellen Gesetzgebung finden Sie auf unserer Corona-Landingpage.

 

 

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