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Wichtige Informationen für die Beteiligten der EZVK

Wir möchten Sie auf die satzungsgemäßen Finanzierungsmaßnahmen zur Höhe des regulären Pflichtbeitrags sowie zur Höhe der Sonderzahlung ab dem 1. Januar 2022 hinweisen und Ihnen zusätzliche Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz geben:

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