Wir möchten Sie auf die satzungsgemäßen Finanzierungsmaßnahmen zur Höhe des regulären Pflichtbeitrags sowie zur Höhe der Sonderzahlung ab dem 1. Januar 2022 hinweisen und Ihnen zusätzliche Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz geben:
Wir möchten Sie auf die satzungsgemäßen Finanzierungsmaßnahmen zur Höhe des regulären Pflichtbeitrags sowie zur Höhe der Sonderzahlung ab dem 1. Januar 2022 hinweisen und Ihnen zusätzliche Informationen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz geben: