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Erhöhte Hinzuverdienstgrenze für 2021

Auch im Jahr 2021 gilt eine erhöhte Hinzuverdienstgrenze für Rentnerinnen und Rentner, die eine vorgezogene Altersrente beziehen. Sie können in diesem Jahr bis zu 46.060 Euro hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze entfällt die Hinzuverdienstgrenze ganz. Diese Regelungen gelten auch für die Betriebsrentnerinnen und -rentner der EZVK.

 

Im Jahr 2020 wurde im Zuge der Corona-Krise erstmals eine erhöhte Hinzuverdienstgrenze von bis zu 44.590 Euro eingeführt. Ab dem 1. Januar 2022 gilt voraussichtlich wieder die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr.

 

Weitere Informationen zur aktuellen Gesetzgebung finden Sie auf unserer Corona-Landingpage.

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