Die EZVK hat ein digitales Hinweisgebersystem eingerichtet. Hierbei handelt es sich um einen zusätzlichen Meldeweg für Hinweise auf etwaige gravierende Regelverstöße. Das Hinweisgebersystem mit weiteren Informationen ist über den Link https://ezvk.hinweisgeber-systeme.de sowie über den Menüpunkt in der Fußzeile unserer Internetseiten erreichbar.
Mit der Einrichtung des Hinweisgebersystems erfüllt die EZVK die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes, dass am 2. Juli 2023 in Kraft tritt.
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