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Die EZVK begeht in diesem Jahr ihr 50-jähriges Jubiläum. Grund genug, um im Jahresbericht über das eigentliche Berichtsjahr 2016 hinauszuschauen und eine breitere Perspektive aufzugreifen.

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Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes haben sich am 8. Juni 2017 auf neue Regelungen für die Berechnung der rentenfernen Startgutschriften geeinigt. Diese Neuregelung war notwendig geworden, weil der Bundesgerichtshof das bisherige Berechnungsverfahren für unwirksam erklärt hatte. In der Neuregelung wird nun das Eintrittsalter bei Versicherungsbeginn stärker berücksichtigt.

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Unser Vorstandsmitglied, Herr Christian Fuhrmann, beendet auf eigenen Wunsch zum 31. Juli 2017 seine Tätigkeit bei der EZVK, um künftig eine Funktion in der Geschäftsleitung einer diakonischen Einrichtung zu übernehmen. Über eine Nachfolge wird der Aufsichtsrat im weiteren Jahresverlauf beraten.

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Das so genannte Flexi-Renten-Gesetz soll ein längeres Arbeiten im Alter attraktiver machen – zum beiderseitigen Nutzen für Beschäftigte und Arbeitgeber. Flexibilisiert wird der Übergang vom Beruf in die Rente. So können Beschäftigte ab dem 63. Lebensjahr – also vor Erreichen der Regelaltersgrenze – bis zum 67. Lebensjahr ihre Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig eine Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Teilrente und Hinzuverdienst werden flexibel und individuell miteinander kombinierbar.

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Das Programm für die Jahresmeldung 2016 steht zum Download wieder bereit. Bitte übermitteln Sie die Jahresmeldungen für die einzelnen Pflichtversicherten bis spätestens zum 28.02.2017.

 

Mitte Februar 2017 erhalten Sie von uns eine Zahlungsübersicht für das Jahr 2016. Bitte prüfen Sie ...

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