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Rentenferne Startgutschriften: Tarifvertragsparteien einigen sich auf Neuregelung

Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes haben sich am 8. Juni 2017 auf neue Regelungen für die Berechnung der rentenfernen Startgutschriften geeinigt. Diese Neuregelung war notwendig geworden, weil der Bundesgerichtshof das bisherige Berechnungsverfahren für unwirksam erklärt hatte. In der Neuregelung wird nun das Eintrittsalter bei Versicherungsbeginn stärker berücksichtigt.

 

Verbindlich wird die Neuregelung erst, nachdem die Tarifvertragsparteien darüber einen Änderungstarifvertrag abgeschlossen haben. Anschließend können die Zusatzversorgungskassen entsprechende Regelungen in ihre Satzungen aufnehmen.

 

Sobald die rechtlichen und technischen Grundlagen vorliegen, wird die EZVK die Startgutschriften für rentenferne Versicherte automatisch überprüfen und gegebenenfalls neu berechnen. Auch werden bereits geleistete Rentenzahlungen in diesen Fällen rückwirkend erhöht. Betroffene Versicherte, Rentnerinnen und Rentner brauchen daher selbst nicht aktiv zu werden.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website unseres Dachverbandes, der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA):

http://portal.versorgungskammer.de/portal/page/portal/akaneu/aktuelles

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