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Bundesregierung verlängert Frist für erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld

Betriebe, die bis zum 30. September 2021 Kurzarbeit einführen, können den bis zum 31. Dezember 2021 befristeten erleichterten Zugang nutzen.

 

Dies regelt die „Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung“ vom 23. Juni 2021.

 

Weitere Informationen zur aktuellen Gesetzgebung finden Sie auf unserer Corona-Landingpage.

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