Sie möchten auch 2013 die volle Riester-Förderung für Ihre Altersvorsorge erhalten? Dann kann es notwendig sein, Ihren EZVKPlus-Beitrag neu zu berechnen, denn im Jahr 2014 beträgt dieser mindestens 4 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Entgelts im Vorjahr 2013.
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