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Sie möchten auch 2011 die volle Riester-Förderung für Ihre Altersvorsorge erhalten? Dann kann es notwendig sein, Ihren EZVKPlus-Beitrag neu zu berechnen, denn dieser muss 2011 mindestens 4 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Entgelts im Jahr 2010 betragen.

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