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Gegen den Trend – die EZVK bietet bei der Entgeltumwandlung auch weiterhin einen garantierten Rechnungszins von 3 %

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirche und Diakonie können beruhigt sein: Die EZVK bietet mit ihren Produkten zur Entgeltumwandlung auch weiterhin einen garantierten Rechnungszins in Höhe von 3 %.

 

Hintergrund: Ab dem 1. Januar 2015 senkt der Gesetzgeber erneut den Garantiezins (Höchstrechnungszins) für Lebens- bzw. Rentenversicherungen. Das bedeutet: Wenn Sie einen neuen Vertrag bei einem Versicherungsunternehmen abschließen, wird Ihnen für Ihr Guthaben nach Abzug der Kosten (z. B. Abschlussprovisionen, Verwaltung usw.) nur noch eine Verzinsung in Höhe von 1,25 % garantiert (bisher: 1,75 %).

 

Auf eventuell bereits bestehende Verträge hat diese Absenkung zwar keine Auswirkungen. Dennoch nehmen viele Versicherte das Thema zum Anlass, sich mit der eigenen Versorgungssituation zu befassen – auch weil Versicherungsunternehmen die Absenkung intensiv bewerben, um auf die eigenen Produkte aufmerksam zu machen. 

 

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