Sofern Sie von der EZVK eine Betriebsrente beziehen, unterliegt diese Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich der Besteuerung. Die EZVK ist daher gesetzlich verpflichtet, Ihnen nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres gemäß § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck die bezogenen Renten mitzuteilen.
Der Versand der Leistungsmitteilungen für alle Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger erfolgt voraussichtlich Ende Februar 2015.