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Die Stabilität der EZVK steht außer Frage

In ihrer Druckausgabe vom 21. April 2016 beanstandet die FAZ vermeintliche wirtschaftliche Probleme und aufsichtsrechtliche Mängel bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) des Verbandes der Diözesen Deutschlands mit Sitz in Köln. In dem Artikel werden vor allem drei Themenbereiche betrachtet: Der sich aufgrund des Niedrigzinsumfelds verringernde Ausfinanzierungsgrad der Anwartschaften, die vom Bundesgerichtshof (BGH) geforderte Rückzahlung der Sanierungsgelder sowie unzureichende aufsichtsrechtliche Strukturen.

 

Die in dem Artikel erhobenen Vorwürfe können nicht auf die EZVK übertragen werden. Die EZVK ergriff bereits vor Jahren Maßnahmen zur flexiblen und angemessenen Beitragsanpassung. Die Entwicklung an den Kapitalmärkten wird laufend beobachtet und analysiert, um negativen Einflüssen frühzeitig begegnen zu können. So beschloss der Verwaltungsrat bereits im Herbst 2015 auf der Basis aktuarieller Berechnungen und unter Berücksichtigung von Prüfungsaufträgen eine Aktualisierung der Finanzierungssystematik. Die Ergebnisse der Prüfungen werden dem Verwaltungsrat auf einer weiteren Sitzung Ende Mai 2016 vorgestellt.

 

Die vom BGH beanstandete Sanierungsgelderhebung der KZVK Köln ist ebenfalls nicht auf die EZVK übertragbar. Sowohl die Erhebung als auch die Höhe der Sanierungsgelder sind in der Satzung der EZVK umfassend und transparent geregelt. In der Satzung der KZVK Köln wird hingegen auf gesonderte Festsetzungen verwiesen. Der BGH beanstandete, dass damit die Transparenz beeinträchtigt würde.

 

Die Aufsichtsstrukturen der EZVK unterscheiden sich deutlich von der KZVK Köln. So verfügt die EZVK mit Verwaltungsrat, Aufsichtsrat und Vorstand bereits seit vielen Jahren über drei Organe mit eindeutigen Zuständigkeiten und einer an der Privatwirtschaft angelehnten Aufgabenteilung. Darüber hinaus unterliegt die Darmstädter Kasse der Versicherungsaufsicht des Landes Hessen, die im Wesentlichen auf das Versicherungsaufsichtsgesetz des Bundes verweist. Das aufsichtführende Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung nimmt regelmäßig an den Sitzungen des Verwaltungsrats und – abhängig von der Tagesordnung – des Aufsichtsrats teil und sichert sich damit über die bestehenden Berichtspflichten hinaus einen umfassenden Überblick. Die Stabilität der EZVK steht somit außer Frage. Auch vor dem Hintergrund der derzeit historisch niedrigen Zinsen bleibt die kirchliche Zusatzversorgung in Deutschland insgesamt ein seit vielen Jahren bewährtes Erfolgsmodell der betrieblichen Altersversorgung und bildet ein wichtiges Standbein für das Alterseinkommen der Beschäftigten in Kirche, Diakonie und Caritas.

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