Ihre Förderung
Mit weniger Steuern zu mehr Rente: die Bruttoentgeltumwandlung
Die Beiträge für Ihre Altersversorgung fließen bei der Unterstützungskasse der EZVK ohne Steuerabzug in Ihre Altersversorgung.
Ihre Beiträge zur Unterstützungskasse werden im Wege der Bruttoentgeltumwandlung geleistet – ohne steuerliche Höchstgrenzen, wie sie bei Pensionskassen und Direktversicherungen gelten. Dahinter steckt ein glasklarer Vorteil: Die Beiträge werden schon vor der Versteuerung des Einkommens vom Bruttogehalt abgezogen. Damit verringert sich automatisch Ihr steuerpflichtiges Entgelt – und das lohnt sich, wie unser Beispiel zeigt:
Im Vergleich zur Vorsorge aus dem versteuerten Nettogehalt haben Sie durch die Steuerersparnis mit der EZVK Unterstützungskasse jeden Monat 240 Euro mehr zur Verfügung. Oder anders gesagt: Von 500 Euro für Ihre Altersversorgung wenden Sie effektiv nur 260 Euro auf!
Auch bei der späteren Auszahlung hält die EZVK Unterstützungskasse zwei steuerliche Vorteile für Sie bereit: Bei der dann anstehenden Versteuerung kommt Ihr persönlicher Steuersatz zur Anwendung – der ist im Alter regelmäßig niedriger als im Erwerbsleben! Und bei Kapitalauszahlung senkt die Fünftelungsregelung Ihre Steuern.