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Ihre Auszahlung

Zwei vorteilhafte Wege zu mehr Geld im Alter

Am Ende des Berufslebens haben Sie mit der EZVK Unterstützungskasse zwei Möglichkeiten zur Auswahl: eine lebenslange Rentenzahlung und eine einmalige Kapitalauszahlung. Wie immer Sie sich entscheiden: Die Auszahlung ist für Sie besonders vorteilhaft.

 

Rentenzahlung
Wenn Sie die monatliche Rentenzahlung bevorzugen, ist das eine gute Wahl: Denn wir garantieren Ihnen lebenslang eine Rentenerhöhung von mindestens 1 % pro Jahr.

 

Kapitalauszahlung
Wenn Sie eine Kapitalauszahlung wünschen, sollten Sie den Antrag frühzeitig bei uns stellen (abhängig vom Tarif; spätestens bis drei Jahre vor Ihrem Rentenbeginn). In diesem Fall erhalten Sie die Kapitalauszahlung der EZVK Unterstützungskasse abschlagsfrei.

 

Wenn Sie sich alles auf einmal auszahlen lassen, gilt für Sie das Steuerprivileg der Fünftelungsregelung, die den Steuerabzug merklich reduziert. Diese Regelung können Ihnen andere Durchführungswege der Altersversorgung übrigens nicht bieten.

 

Eine Frage des Alters
Das reguläre Renteneintrittsalter bei der Unterstützungskasse der EZVK beträgt 67 Jahre. Auch ein Aufschub oder eine vorzeitige Inanspruchnahme ist möglich: Der Rentenbeginn ist zwischen dem vollendeten 62. und 72. Lebensjahr frei wählbar.

 

Kein Aufwand mit der Steuer
Über die Versteuerung brauchen Sie sich übrigens keine Gedanken zu machen. Denn Auszahlung und Versteuerung übernimmt Ihr Arbeitgeber für Sie, wenn er diese Verwaltungsaufgabe nicht an unseren Dienstleister übertragen hat.

 

Auszahlung an Hinterbliebene und Familie
Übrigens: Falls ein Versicherter bereits vor Renteneintritt verstirbt, sind die erworbenen Ansprüche nicht verloren, sondern sie gehen in die Hinterbliebenenversorgung über. Diese Absicherung kann auch nach Renteneintritt als "erweiterter Familienschutz" fortgeführt werden.

 

Fragen? -199 Unterstützungskasse


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