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Verwaltungsrat bestätigt Finanzierungsbeschlüsse des Vorjahres

Die im vergangenen Jahr beschlossenen Finanzierungsmaßnahmen für die Pflichtversicherung bleiben unverändert. Das bestätigte der Verwaltungsrat der EZVK auf seiner Sitzung am 31. Mai 2016 in Darmstadt. Die Maßnahmen sehen die stufenweise Erhöhung des Pflichtbeitrags und die Einführung einer Sonderzahlung ab 2017 vor.

 

Der Verwaltungsrat fasste die Beschlüsse zur neuen Finanzierung auf seiner letztjährigen Sitzung vom 30. September und 1. Oktober 2015. Gleichzeitig erteilten Verwaltungsräte aus dem Kreis der Diakonie zwei Prüfaufträge zu Finanzierungsalternativen an Vorstand und Aufsichtsrat. Ziel war es, eine Dämpfung der beschlossenen Aufwandssteigerungen zu erreichen.

 

Mit den Prüfaufträgen befasste sich seitdem u. a. eine Arbeitsgruppe aus dem Kreis der Verwaltungsräte gemeinsam mit dem Vorstand. Auf der Sitzung wurden deren Ergebnisse nun vorgestellt und vor allem unter versicherungsmathematischen sowie arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten diskutiert. Vorstand und Aufsichtsrat unterbreiteten dem Verwaltungsrat dabei ausdrücklich keine Beschlussvorlage. Während der Aussprache wiesen einige diakonische Vertreter deutlich auf die Belastungen hin, die mit den steigenden Aufwendungen für die Zusatzversorgung einhergehen. Ein damit verbundener Antrag zur Absenkung der Sonderzahlung in Verbindung mit einem erhöhten Pflichtbeitragssatz wurde von der Mehrheit der Verwaltungsräte abgelehnt.

 

Der Vorstand ist sich bewusst, dass mit der neuen Finanzierung eine hohe Belastung für die beteiligten Einrichtungen einhergeht, und nimmt die Einwände der diakonischen Arbeitgeber sehr ernst. Im derzeitigen Niedrigzinsumfeld ist jedoch eine weniger belastende Lösung, die sowohl den aufsichts- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen als auch einer versicherungsmathematisch einwandfreien Risikoeinschätzung entspricht, nicht möglich.

 

Der Vorstand sicherte zu, in enger Zusammenarbeit mit den übrigen Organen der Kasse realistische Zukunftsperspektiven für die betriebliche Altersversorgung in Kirche und Diakonie zu suchen. Die mit den anderen Kirchenkassen sowie der Diakonie und der Caritas begonnenen Gespräche werden unter Einbeziehung der Arbeitnehmerseite in der zweiten Jahreshälfte 2016 fortgesetzt.

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