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Versand der Leistungsmitteilungen für das Kalenderjahr 2015

Alle Rentnerinnen und Rentner der EZVK erhalten jährlich eine so genannte Leistungsmitteilung über die bezogenen Renten. Der Versand der Leistungmitteilungen für das Jahr 2015 wird voraussichtlich Ende Februar 2016 erfolgen.

 

Betriebsrenten unterliegen grundsätzlich der Besteuerung. Die EZVK ist daher gesetzlich verpflichtet, ihren Betriebsrentnerinnen und -rentnern nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck die bezogenen Renten mitzuteilen (gemäß § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG).

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