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Satzungsänderungen: Neue Finanzierungsmaßnahmen treten in Kraft

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EKD traten am 15. Mai 2020 umfangreiche Satzungsänderungen in Kraft. Die Änderungen betreffen vor allem die Finanzierungsmaßnahmen in der Pflichtversicherung der EZVK. Sie wurden im November 2019 nach intensiver Diskussion mit breiter Mehrheit vom Verwaltungsrat der Kasse beschlossen.

 

Wichtig: Auf die Höhe der zugesagten Versorgungsleistungen haben die Änderungen keine Auswirkungen!

 

Hintergrund für die Justierung der Finanzierung ist das nach wie vor sehr niedrige Zinsniveau an den Kapitalmärkten. Besonders problematisch ist, dass zunehmend langfristige Kapitalanlagen der EZVK zur Auszahlung kommen, die vor vielen Jahren noch mit einem hohen Zinssatz angelegt werden konnten. Vergleichbare Kapitalanlagen, die heute für die Wieder- und Neuanlage zur Verfügung stehen, bieten dagegen eine deutlich geringere Verzinsung. Das hat zur Folge, dass die EZVK generell niedrigere Zinserträge als bisher einrechnen muss, um die künftigen Rentenverpflichtungen angemessen zu bewerten.

 

Bei der Neujustierung der Finanzierungsmaßnahmen wurden verschiedene Optionen analysiert, um den Fehlbetrag auszugleichen. Im Ergebnis konnten die Maßnahmen so austariert werden, dass durch eine Kombination von schrittweise steigenden Beitragszahlungen und einer Verlängerung der Laufzeit die Belastung der angeschlossenen Einrichtungen möglichst gering gehalten wird. Das gilt selbstverständlich auch in Hinblick auf bestehende Eigenbeteiligungen von Mitarbeitenden nach den bekannten arbeitsrechtlichen Regelungen.

 

Eine Übersicht über die Finanzierungssätze der nächsten Jahre finden Sie hier.

Die aktuelle Satzung finden Sie hier.

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