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Mutterschutzzeiten zählen jetzt für die Betriebsrente mit

Für Mütter haben wir erfreuliche Nachrichten: Mutterschutzzeiten zählen künftig für die Betriebsrente mit. Dies wurde im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes neu festgelegt. Für diese Zeiten erhalten Mütter zusätzliche Versorgungspunkte gutgeschrieben. Mehr Versorgungspunkte bedeuten: später mehr Betriebsrente.

 
Außerdem werden Mutterschutzzeiten nun auch für die Wartezeit angerechnet. Eine Betriebsrente erhält nur, wer mindestens fünf Jahre lang pflichtversichert war (so genannte Wartezeit). Für Frauen mit weniger Beitragszeiten in der Pflichtversicherung können also die Mutterschutzzeiten entscheidend dafür sein, ob sie eine Betriebsrente aus der Pflichtversicherung bekommen oder nicht.

 

Zunächst gilt diese Neuregelung nur für Mutterschutzzeiten ab dem 18. Mai 1990. Für die Zeit davor erwarten wir demnächst ebenfalls eine Regelung der Tarifvertragsparteien.

 

Darum unsere Bitte an alle Mütter: Melden Sie uns alle Mutterschutzzeiten, die Sie während Ihres Beschäftigungsverhältnisses bei einem kirchlichen oder diakonischen Arbeitgeber und damit als Pflichtversicherte bei uns hatten. Nutzen Sie dafür einfach das Formular auf der Rückseite dieses Infoblattes.

 

Wichtig: Bitte weisen Sie Ihre Mutterschutzzeiten in geeigneter Form nach, z. B. mit einem Versicherungsverlauf der gesetzlichen Rentenversicherung.

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