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Gute Nachrichten für Versicherte: Tarifvertragsparteien einigen sich über Startgutschriften und Verbesserungen für Mütter

Die Versicherten der EZVK können sich über Verbesserungen für ihre betriebliche Altersversorgung freuen. Die Tarifvertragsparteien des Öffentlichen Dienstes einigten sich auf eine Änderung der dafür geltenden Tarifverträge, die auch unserer Satzung zugrundeliegen.

 

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:

 

  • Startgutschriften: Die Startgutschriften für rentenferne Jahrgänge werden neuberechnet. Dafür wird die EZVK eine Vergleichsberechnung in Anlehnung an § 2 des Betriebsrentengesetzes durchführen.

    Wichtiger Hinweis für Versicherte: Sie brauchen nicht selbst aktiv zu werden, sondern wir überprüfen Ihre Startgutschrift und berücksichtigen eintretende Erhöhungen bei den Anwartschaften und Ansprüchen automatisch.

  • Mutterschutzzeiten: Mutterschutzzeiten werden künftig für die Berechnung der Wartezeit und der Versorgungspunkte mitberücksichtigt. Die Neuregelung des Tarifvertrags betrifft vorerst die Mutterschutzzeiten ab dem 18. Mai 1990. Für Mutterschutzzeiten vor dem 18. Mai 1990 wollen die Tarifvertragsparteien zeitnah ebenfalls eine Regelung treffen.

    Was betroffene Mütter wissen müssen: Wir werden Sie über die erforderlichen nächsten Schritte informieren, sobald alle Einzelheiten feststehen. Hier auf unserer Website, per Newsletter und mit Ihrem nächsten Versicherungsnachweis im Oktober erhalten Sie weitere Informationen zur Antragsstellung und den dafür benötigten Nachweisen.

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