Die Leistungsmitteilung für das Jahr 2018 erhalten alle Rentenempfänger im Laufe des Monats Februar.
Betriebsrenten unterliegen grundsätzlich der Besteuerung. Wir sind gesetzlich verpflichtet, den Rentenempfängerinnen und Rentenempfängern nach Ablauf eines Kalenderjahres auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck die bezogenen Renten mitzuteilen (gemäß § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG).