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Lebensversicherungs-Reformgesetz in Kraft getreten – garantierter Rechnungszins der EZVK bleibt auf hohem Niveau stabil

Mit der Unterschrift des Bundespräsidenten Joachim Gauck und der anschließenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist am 7. August 2014 das Lebensversiche- rungs-Reformgesetzes (LVRG) in Kraft getreten. Neben vielen anderen Maßnahmen, die vor allem die Risiko-Tragfähigkeit der Lebensversicherungsunternehmen stärken sollen, ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes die weitere Absenkung des für Lebensversicherungen geltenden Garantiezinses von derzeit 1,75 % auf 1,25 %.

 

Unabhängig von der weiteren Entwicklung wird die EZVK in den Produkten EZVKPlus und EZVK Unterstützungskasse ihren garantierten Rechnungszins von 3 % beibehalten. Unsere Versicherten profitieren also auch zukünftig von dem günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis der Kasse, die Abschlusskosten oder sonstige Provisionszahlungen sowie Gewinnabflüsse an Aktionäre nicht kennt. Erwirtschaftete Überschüsse kommen ausschließlich unserer Versichertengemeinschaft zugute. Darüber hinaus trägt auch ein sorgsames Kostenbewusstsein mit zu den günstigen Tarifen der EZVK bei.

Die Pflichtversicherung EZVKGrund ist von dieser Entwicklung ebenfalls nicht betroffen, zumal die Rechnungsgrundlagen auf tarifvertraglichen Beschlüssen basieren.

 

Dass dies auch in Zukunft so bleibt, dafür sorgt unsere solide Substanz. Auf unsere Kapitalanlagen richten wir ein besonderes Augenmerk. Sehr sorgsam beobachten wir die Entwicklung auf den Kapitalmärkten und nutzen die Chancen, die sich uns bieten. Dabei verfolgen wir eine sicherheitsorientierte Anlagestrategie, die sich nach den gesetzlich festgelegten Grundsätzen von Sicherheit, Rentabilität und Liquidität richtet und zudem das Kriterium der Nachhaltigkeit besonders berücksichtigt.

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