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Jetzt auch in Bayern: Mit Vermögenswirksamen Leistungen in die freiwillige Altersvorsorge durchstarten

Beschäftigte bei Kirche und Diakonie in Bayern haben Grund zur Freude: Seit dem 1. November 2011 können sie ihre Vermögenswirksamen Leistungen (VL) in eine freiwillige Betriebsrente umwandeln. Dies beschloss die Arbeitsrechtliche Kommission der ELKB in ihrer Sitzung am 25. Oktober. Wer clever ist, nutzt diese besonders effektive Anlageform, um seine freiwillige Altersvorsorge so richtig in Fahrt zu bringen.

 

Der entscheidende Vorteil: Bei Umwandlung der VL in die betriebliche Altersversorgung entfallen die Steuer- und Sozialversicherungsabgaben in der Ansparphase. Die VL kommen also in voller Höhe der Altersversorgung zugute. Dagegen sind die VL bei einer klassischen Vermögensanlage, z. B. einen Bank- oder Bausparvertrag, voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.

 
Der Mindestbeitrag für die Entgeltumwandlung in Bayern beträgt 20 Euro. Das ist auch sinnvoll, denn nur so ergibt das Vorsorgesparen später eine annehmbare Rente. Noch lohnenswerter ist es, diese 20 Euro mit weiteren Beiträgen aus dem Brutto aufzustocken. Auch diese werden durch Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit staatlich gefördert. Und das wirkt wie ein eingebauter Turbo auf die persönliche Altersversorgung.


Zusätzlicher Pluspunkt: Die Umwandlung der VL in eine freiwillige Betriebsrente erfolgt über die freiwillige Versicherung EZVKPlus. Das bedeutet für die Versicherten: deutlich mehr Rente als von privaten Anbietern, höherer Garantiezins, keine Abschlusskosten oder Provisionen.

 


Alles Wissenswerte zur Altersvorsorge mit VL finden Sie kompakt in diesem Infoblatt. Oder lassen Sie sich beraten. Ihr Anruf genügt: 06151 3301-199.

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