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Betriebsrenten werden entlastet

Gute Nachrichten für viele Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die bei einer Krankenkasse pflichtversichert sind: Sie werden ab dem 1. Januar 2020 von Krankenkassenbeiträgen für ihre Betriebsrente entlastet. Für die technische Umsetzung benötigen die gesetzlichen Krankenkassen und danach auch die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung wie die EZVK eine Bearbeitungszeit. Daher ist absehbar, dass das Gesetz erst Ende 2020 konkret umgesetzt werden kann.

 

Sobald alle Voraussetzungen vorliegen, wird die EZVK die Betriebsrenten aller betroffenen Rentnerinnen und Rentner rückwirkend zum 1. Januar 2020 neu berechnen und die Auszahlungsbeträge automatisch anpassen. Die Rentnerinnen und Rentner brauchen sich daher nicht aktiv bei der Kasse zu melden.

 

Das Gesetz sieht im Wesentlichen Folgendes vor: Betriebsrenten bis zu einer Höhe von 159,25 Euro (1/20 der monatlichen Bezugsgröße im Jahr 2020) bleiben wie bisher ganz beitragsfrei. Erst der darüber hinausgehende Teil der Betriebsrente wird für die Krankenkassenbeiträge herangezogen. Dadurch ergeben sich höhere Renten für diejenigen, deren Betriebsrente höher als der Freibetrag von 159,25 Euro ist.

 

Für eine durchschnittliche Betriebsrente aus der EZVKGrund von 271 Euro bedeutet das:

 

  Regelung bis 31.12.2019 Regelung ab 01.01.2020
 Betriebsrente 271,00 € 271,00 €
 Beitragspflichtiger Anteil 271,00 € 111.75 €
 Krankenkassenbeitrag
 (14,6 % und Zusatzbeitrag
 von 1 %)
 42,28 € 17,43 €
 Beitrag Pflegeversicherung
 (kinderlos 3,3 %)
 8,94 € 8,94 €
Ausgezahlte Betriebsrente219,78 € 244,63 €

 

Der Freibetrag hängt von der jeweils geltenden sozialversicherungsrechtlichen Bezugsgröße ab und verändert sich jährlich. Von der geplanten Änderung ist die Pflegeversicherung nicht betroffen.

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