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Auf die Plätze, fertig, los! Drei Prozent garantierter Rechnungszins bei Vertragsbeginn bis zum 1. Dezember 2016

Jetzt wird es Zeit für den Endspurt. Wer freiwillig etwas für die persönliche Altersversorgung tun möchte, sollte dies noch in diesem Jahr machen. Denn den garantierten Rechnungszins von drei Prozent für die freiwilligen Vorsorge-Angebote der EZVK gibt es nur noch, wenn die Entgeltumwandlung im laufenden Jahr beginnt. Es lohnt sich also, schnell zu sein.

 

Für neue Verträge, die eine Entgeltumwandlung erst ab dem Jahr 2017 vorsehen, werden wir den garantierten Rechnungszins verringern. Grund dafür ist das Niedrigzinsniveau der Finanzmärkte. Die Versorgungsleistungen werden im Vergleich mit anderen Anbietern auch in Zukunft noch sehr gut sein, jedoch unter dem jetzigen Niveau liegen. Für bestehende Verträge ändert sich selbstverständlich nichts.

 

Die Neuregelung gilt für unsere beiden freiwilligen Produkte: EZVKPlus und EZVK Unterstützungskasse. Die Versicherten genießen weiterhin alle Vorteile der betrieblichen Altersversorgung bei der EZVK, wie zum Beispiel flexible Beitragszahlung, keine Abschlusskosten oder Provisionen, staatliche Fördermöglichkeiten.

 

Wichtig für alle Interessierte: Nur zukünftige Teile des Entgelts können in eine freiwillige Zusatzrente umgewandelt werden. Das heißt: Vertragsbeginn der freiwilligen Versicherung sollte spätestens der 1. Dezember 2016 sein, damit Versicherte sich den aktuellen Tarif noch sichern.

 

Jetzt ist also ein idealer Zeitpunkt, um mit der persönlichen Altersversorgung durchzustarten. Wer richtig flott ist, kann zum Beispiel auch die Jahressonderzahlung ganz oder teilweise umwandeln.

 

Weitere Informationen sowie persönliche Angebote gibt es unter der Telefonnummer 06151 3301-199.

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