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Die EZVK hat ein digitales Hinweisgebersystem eingerichtet. Hierbei handelt es sich um einen zusätzlichen Meldeweg für Hinweise auf etwaige gravierende Regelverstöße. Das Hinweisgebersystem mit weiteren Informationen ist über den Link https://ezvk.hinweisgeber-systeme.de sowie über den Menüpunkt in der Fußzeile unserer Internetseiten erreichbar.

Mit der Einrichtung des Hinweisgebersystems erfüllt die EZVK die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes, dass am 2. Juli 2023 in Kraft tritt.

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Zum 1. Juli 2023 tritt das „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz“ in Kraft. Neben weiteren Änderungen beinhaltet das Gesetz auch eine Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge. Folgende Änderungen gelten für alle Rentenberechtigten in der gesetzlichen Pflege­versicherung...

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Am 11. Januar 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main (Az. 13 U 106/17) zum EZVK-Sanierungsgeldverfahren aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

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