Herzlich willkommen bei Ihrer betrieblichen Altersversorgung
Lernen Sie die betriebliche Altersversorgung beim Marienstift Arnstadt besser kennen
Als Ihr Arbeitgeber engagieren wir uns für Sie – auch über Ihr Erwerbsleben hinaus. Denn wir finden: Wer sich um andere kümmert, hat auch selbst Fürsorge verdient. Daher bieten wir Ihnen eine attraktive betriebliche Altersversorgung, die über die üblichen Standards hinausgeht. Unsere Partnerin ist die Evangelische Zusatzversorgungskasse (EZVK). Die EZVK ist eine Anstalt des Öffentlichen Rechts und organisiert die betriebliche Altersversorgung ausschließlich für Mitarbeitende des kirchlichen und diakonischen Dienstes.
Ihre Basisversorgung: Die EZVKGrund
Wir finanzieren für Sie Beiträge für die Betriebsrente EZVKGrund zusätzlich zu Ihrem Gehalt. Sie zahlen eine geringe Eigenbeteiligung. Dadurch erhalten Sie später eine umfassende Versorgung mit Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente. Lesen Sie mehr über die EZVKGrund auf der EZVK-Webseite oder in der EZVK-Produktbroschüre.
Brutto-Entgeltumwandlung mit EZVKPlus
Oft genügt jedoch erst eine zusätzliche freiwillige Vorsorge, um nach dem Erwerbsleben den gewohnten finanziellen Lebensstandard aufrechterhalten zu können. Hier bietet sich die staatlich geförderte Entgeltumwandlung mit EZVKPlus an.
Entgeltumwandlung bedeutet, dass Sie einen Teil Ihres Einkommens zur Erhöhung Ihrer Rente in zukünftige Versorgungsleistungen umwandeln. Das ist besonders vorteilhaft für Sie, da Sie Steuern und Sozialabgaben einsparen und somit Ihren eigenen Aufwand reduzieren. Auch die vermögenswirksamen Leistungen können Sie in die EZVKPlus mit einfließen lassen. Wie die Brutto-Entgeltumwandlung mit EZVKPlus funktioniert erfahren Sie auf der EZVK-Webseite oder aus der EZVK-Produktbroschüre.
Riester-Rente mit EZVKPlus
Abhängig von Ihren persönlichen Lebensumständen kann auch die Riester-Förderung vorteilhaft sein. Dann besparen Sie die EZVKPlus mit der Entgeltumwandlung aus dem Nettoeinkommen und profitieren von der staatlichen Förderung in Form von Zulagen bzw. Steuerersparnissen. Sie sind förderberechtigt, wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Mehr Informationen erhalten Sie aus der EZVK-Produktbroschüre.