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Ihre Beiträge

Allein oder zu zweit: So bauen Sie Ihre Altersversorgung über die Unterstützungskasse auf

 

Bei der Finanzierung der Beiträge ist es wie immer im Leben: Es geht leichter, wenn noch ein Zweiter mithilft. Dieser Zweite kann in diesem Fall Ihr Arbeitgeber sein.

 

Um das zu ermöglichen, eröffnet Ihnen die EZVK Unterstützungskasse drei verschiedene Varianten:

1.Klassische Entgeltumwandlung Hier vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass von Ihrem Bruttoentgelt ein bestimmter Teil zur Altersversorgung abgezogen wird. Sie tragen die Beiträge also alleine.
2.Arbeitgeberfinanzierung
Hier übernimmt es Ihr Arbeitgeber, Beiträge für Ihre Altersversorgung zu leisten. Ihr gewohntes Bruttoeinkommen bleibt also ungeschmälert. Dies ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine attraktive Möglichkeit, trotz eines tariflich vereinbarten Einkommens einen ergänzenden Gehaltsvorteil zu vereinbaren.
3.Mischfinanzierung
Bei der Mischfinanzierung tragen beide Parteien einen Teil der Beiträge: Sie als Arbeitnehmer durch eine Entgeltumwandlung – und Ihr Arbeitgeber steuert dazu einen arbeitgeberfinanzierten Anteil bei.

 

 

Höhe der Beitragszahlung
Für alle drei Wege gilt: Grundsätzlich sind aus steuerrechtlichen Gründen gleichbleibende oder steigende Beiträge vorgesehen. Eine Erhöhung der Beiträge ist daher jederzeit möglich.

 

Bei einer Reduzierung der Beiträge ist die Finanzierungsart zu berücksichtigen:

  • Bei Arbeitgeberfinanzierung ist eine Reduzierung nur in bestimmten Fällen zulässig, zum Beispiel bei Elternzeit, bei längerer Krankheit oder beim Wechsel in Teilzeit.
  • Bei Entgeltumwandlung ist sogar eine mehrfache Reduzierung ohne besondere Gründe möglich. Bedingung ist aber, dass für die Beiträge nach der Änderung vereinbart wird, dass sie in Zukunft wieder gleichbleiben oder steigen werden.

Auch die Einmalzahlung eines Beitrags ist möglich, wobei sich aber der Beginn der Rentenzahlung sofort anschließen muss.

Fragen? -199 Unterstützungskasse


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