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Hinweisgebersystem

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie aller weiteren vom Verhaltenskodex der EZVK umfassten Regelungen ist für die EZVK von wesentlicher Bedeutung. Verstöße dagegen müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für unsere Versicherten, Beteiligte, Landeskirchen und Geschäftspartner sowie für die EZVK abzuwenden.

 

Um von schweren Verstößen in der EZVK rechtzeitig zu erfahren und Hinweise darauf angemessen zu prüfen, hat die EZVK ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Bitte klicken Sie auf den folgenden Link, wenn Sie auf das Hinweisgebersystem zugreifen möchten: Hinweisgebersystem (hinweisgeber-systeme.de)

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