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Sanierungsgeldverfahren eines Beteiligten zugunsten der EZVK entschieden  

Bereits im Januar 2023 hatte der Bundesgerichtshof die Sanierungsgeldregelung des § 63 EZVK-Satzung (alte Fassung) als wirksam bestätigt und das Verfahren zur endgültigen Entscheidung an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurückverwiesen.

 

Mit Urteil vom 13. März (Az. 13 U 106/17) hat nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach erneuter Beweiswürdigung abschließend entschieden, dass die Sanierungsgelderhebung der EZVK im streitgegenständlichen Verfahren rechtmäßig war. Damit steht fest, dass die Klage des Beteiligten keinen Erfolg hatte. Die Revision gegen die Entscheidung wurde nicht zugelassen.

 

Zum Hintergrund: Das Sanierungsgeld wurde aufgrund der Systemumstellung vom Gesamtversorgungssystem auf das Punktemodell zum 31. Dezember 2001 erforderlich. Es diente der Ausfinanzierung der bis dahin von den Versicherten erworbenen Anwartschaften und Ansprüche, was von Arbeitgebern vereinzelt in Frage gestellt wurde.

 

Bei weiteren Fragen zum Sanierungsgeld stehen wir Ihnen gerne per E-Mail unter sanierungsgeld(at)ezvk.de oder unter der Telefonnummer 06151 3301-0 zu unseren Servicezeiten zur Verfügung.

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