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Unsere Organisation

Bei uns bestimmen Arbeitgeber und Versicherte mit.

Unsere Struktur gleicht der eines Uhrwerks. Denn wir wissen: Damit alles optimal läuft, müssen alle Räder ineinander greifen. Darum sind auch Arbeitgeber und Versicherte in unseren Organen vertreten und gestalten aktiv die Arbeit der Kasse mit.

 

Grundlage unserer Tätigkeit bildet unsere Satzung. Diese richtet sich im Wesentlichen nach den zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbarten Regelungen über die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst.

 

Wenn Sie mit dem Cursor über die einzelnen Felder fahren, erhalten Sie weitere Informationen über unsere Organe, ihre Funktion und ihre personelle Besetzung.

 

 

  • Gewährleistungsträger
    Gewährleistungsträger

    Die Gewährleistungsträger bilden gleichsam das Rückgrat der Kasse und verfügen daher über besondere Rechte z.B. bei Satzungsänderungen.

    Beteiligungsvereinbarungen setzen gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung die Übernahme der Gewährleistung durch einen Gewährleistungsträger voraus. Gemäß § 12 a der Satzung haften die Gewährleistungsträger gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verbindlichkeiten der Kasse.

  • Arbeitgeber
    Arbeitgeber

    Die Arbeitgeber sind als Beteiligte im Aufsichtsrat, Verwaltungsrat und Schiedsgericht vertreten.

  • Verwaltungsrat
    Verwaltungsrat

    Der Verwaltungsrat bestimmt die Rahmenbedingungen der Tätigkeit der Kasse, z. B. Entlastung des Vorstands, Wahl, Entlastung und Abberufung des Aufsichtsrates, Feststellung der Jahresrechnung, Satzungsänderungen. Im Verwaltungsrat agieren Vertreter der gewährleistenden Kirchen, der beteiligten Arbeitgeber und der Versicherten als ehrenamtliche Mitglieder. Der Versichertenanteil beträgt dabei mindestens 50 %.

  • Versicherte
    Versicherte

    Die Versicherten sind im Aufsichtsrat, Verwaltungsrat und Schiedsgericht vertreten.

  • Aufsichtsrat
    Aufsichtsrat

    Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan der EZVK und besteht aus elf Mitgliedern.

  • Vorstand
    Vorstand

    Der Vorstand ist das Handlungs- und Vertretungsorgan der EZVK und besteht aus mindestens zwei hauptamtlich tätigen Mitgliedern.

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    • Aktuariat
    • Beteiligungen und Recht (Versicherung)
    • Betriebsorganisation und Informationstechnologie
    • Interne Revision
    • Kapitalanlagen
    • Kommunikations-Center
    • Personal, Gremien und Recht (Grundsatzangelegenheiten)
    • Rechnungswesen
    • Risikomanagement
    • Service und Beratung
    • Vorsorge und Leistungen

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