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Rentenrechner EZVKGrund

Mit dem Rentenrechner EZVKGrund können Sie durch Angabe Ihrer persönlichen Daten Ihre prognostizierte Betriebsrente aus der EZVKGrund (Pflichtversicherung) ermitteln.

 

Bitte beachten Sie, dass online ausschließlich pauschale Berechnungen auf Basis des Pflichtbeitrags der Kasse erstellt werden können.

 


Ihre Daten

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Ihre Betriebsrente EZVKGrund


Bitte beachten Sie, dass der Rentenbeginn der EZVKGrund mit dem in Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung übereinstimmen muss.



JahrZV-Entgelt1Monatliche Anwartschaft gesamt (brutto)2

1Die Berechnung basiert auf unserer derzeit gültigen Satzung. Sie unterstellt pauschal eine durchgehende Pflichtversicherung auf Grundlage des vollen aktuell gültigen Pflichtbeitrags (§ 62 Abs. 1 der Satzung).

2Bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Betriebsrente EZVKGrund vor Erreichen der Regelaltersgrenze mindert sich die Betriebsrente für jeden Monat, für den der Zugangsfaktor nach § 77 SGB VI herabgesetzt ist, um 0,3 v. H., höchstens jedoch um insgesamt 10,8 v. H. Eine entsprechende Minderung der Leistung wird in der Berechnung allerdings auch in Fällen ausgewiesen, in denen z.B. die Voraussetzung für eine abschlagsfreie Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorliegen könnte. Im Leistungsfall wird unsere Kasse die konkrete Abschlagshöhe bzw. Abschlagsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen; dies kann aber im Rahmen der Online-Berechnung nicht dargestellt werden.
Die in der Berechnung ausgewiesene Betriebsrente berücksichtigt weder gesetzliche Abzüge noch Ruhens- oder Kürzungsvorschriften (z. B. Eheversorgungsausgleich, Einkommensanrechnung).

 

 

Wichtiger Hinweis zur Unverbindlichkeit

Die Online-Beispielberechnung ist unverbindlich. Aus der Berechnung können keine vertraglichen Ansprüche gegen die Kasse hergeleitet werden. Zukünftige Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen sowie tarifliche und gesetzliche Änderungen bleiben in der Berechnung unberücksichtigt, stattdessen werden teilweise pauschale Werte zugrundegelegt. Aus diesem Grund können hieraus keine verbindlichen Prognosen bezüglich künftiger Leistungen hergeleitet werden. Die Berechnung ersetzt weder den jährlichen Versicherungsnachweis noch die verbindliche Rentenberechnung zum Rentenbeginn.