Willkommen bei Ihrer betrieblichen Altersversorgung
Grußwort des Vorstands
“Die Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung ist für uns Ausdruck verantwortungsvollen Handelns”
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
mit der verbesserten betrieblichen Altersversorgung möchte Ihnen die Diakonie Erzgebirge eine verlässliche Ergänzung zur gesetzlichen und individuellen Altersvorsorge ermöglichen und für mehr finanzielle Sicherheit im Ruhestand sorgen.
Als Ihr Dienstgeber engagieren wir uns für Sie – auch über Ihr Erwerbsleben hinaus. Denn wir finden: Wer sich um andere kümmert, hat auch selbst Fürsorge verdient. Daher bieten wir Ihnen eine attraktive betriebliche Altersversorgung, die über die üblichen Standards hinausgeht. Das ist unsere Verantwortung für Ihre Zukunft!
Ab Juli 2026 stärken wir Ihre betriebliche Altersversorgung noch weiter. Damit werden Sie noch besser abgesichert sein als viele andere Arbeitnehmende. Erfahren Sie im Folgenden, was das konkret für Sie bedeutet.
Mit herzlichen Grüßen
Prof. Dr. Volker Weber, Vorstandsvorsitzender
Karsten Wilhelm, Vorstand
Neu ab 1. Juli 2026: Deutlich mehr Betriebsrente EZVKGrund
Ab 1. Juli 2026 erhöht sich der Gesamtbeitrag in die EZVKGrund auf insgesamt 6,6 Prozent. Mehr Beitrag bedeutet für Sie: noch mehr Betriebsrente.
Den Großteil der 6,6 Prozent übernimmt die Diakonie Erzgebirge als Arbeitgeberleistung zusätzlich zu Ihrem Gehalt. Sie selbst zahlen eine geringe Eigenbeteiligung von 0,9 Prozent. Das sehen die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) vor, die ab dem Jahr 2026 gelten.
Konkret bedeutet das für Sie:
- Deutlich mehr Betriebsrente
- Sofort unverfallbare Anwartschaft auf Altersrente für die Beiträge aus Ihrer Eigenbeteiligung gemäß den rechtlichen Anforderungen; das heißt: keine Wartezeit für die Altersrente (anders als bei den Beiträgen Ihres Arbeitgebers)
- Finanzielle Förderungen vom Staat
Wie sehr Ihre Betriebsrente konkret dadurch steigt, erfahren Sie bei Ihrem EZVK-Ansprechpartner Matthias Stark. Seine Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite. Oder besuchen Sie eine der EZVK-Infoveranstaltungen oder Beratungstage. Die Termine finden Sie hier auf dieser Seite, auf Plakaten oder per E-Mail.
Häufig gestellte Fragen
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Was ist die betriebliche Altersversorgung der EZVK und wer kann sie nutzen?
Die Evangelische Zusatzversorgungskasse (EZVK) führt die betriebliche Altersversorgung für Einrichtungen von Kirche und Diakonie durch. Die Basisversorgung dabei heißt EZVKGrund. Alle Beschäftigten, deren Arbeitgeber der EZVK angeschlossen sind, nehmen automatisch daran teil und bauen damit eine sichere zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente auf.
Bei der betrieblichen Altersversorgung wendet die Diakonie Erzgebirge ab dem 1. Juli 2026 die AVR DD Sachen in vollem Umfang an: Der bisher geleistete sogenannte „verminderte Pflichtbeitrag“ wird ab diesem Datum auf den vollen Pflichtbeitrag inklusive Eigenbeteiligung umgestellt.
Die Beitragssätze dafür ergeben sich aus der Satzung der EZVK und betragen zurzeit (2026) 6,6 % vom zusatzversorgungspflichtigen Entgelt. Es handelt sich grundsätzlich um eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung. In den AVR ist eine Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden von derzeit 0,9 % festgelegt. D. h. der Arbeitgeber zahlt künftig 5,7 % und der Mitarbeitende 0,9 % des Beitrags.
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Ich bin schon seit einiger Zeit Mitarbeitender der Diakonie Erzgebirge und mein Arbeitgeber zahlt für mich den verminderten Pflichtbeitrag als betriebliche Altersvorsorge in die EZVKGrund ein. Was ändert sich für mich?
Durch die Aufstockung des Beitrags erhöhen sich die Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung.
Der Teil der Rentenanwartschaften, die Sie mit der Eigenbeteiligung erwerben, ist sofort unverfallbar. Das heißt: Dafür gilt keine Mindestversicherungszeit (sogenannte Wartezeit). Für den Teil der Beiträge, die Ihr Arbeitgeber trägt, gibt es eine Wartezeit von 60 Kalendermonaten.
Ansonsten bleiben die Versicherungsinhalte unverändert bestehen. Die Altersrenten der EZVKGrund werden später in der Regel nach den gleichen Bedingungen gezahlt wie die gesetzliche Rente.
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Welche Wahlmöglichkeiten habe ich als Mitarbeitender der Diakonie Erzgebirge?
Die Diakonie Erzgebirge wendet für die betriebliche Altersversorgung ab 1. Juli 2026 die AVR DD Geltungsbereich Sachsen in vollem Umfang an. Das heißt: Diese arbeitsrechtlichen Regelungen gelten dann für alle betreffenden Mitarbeitenden. Eine Wahlmöglichkeit gibt es nicht.
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Welche Beiträge übernimmt mein Arbeitgeber und welchen Eigenanteil muss ich als Mitarbeitender einplanen?
Von dem Beitragssatz von 6,6 % leistet die Diakonie Erzgebirge 5,7 % als Arbeitgeberbeitrag – zusätzlich zu Ihrem Gehalt.
Ihre Eigenbeteiligung beträgt 0,9 %. Da Sie diesen Eigenanteil aus dem Bruttoentgelt leisten, profitieren Sie von Steuer- und Sozialabgabenvorteilen. Lassen Sie sich persönlich beraten, wie viel das für Sie konkret ausmacht.
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Wofür wird die verpflichtende Eigenbeteiligung verwendet?
Ihre Eigenbeteiligung fließt auf Ihr persönliches Versorgungskonto bei der EZVK und erhöht damit Ihre spätere Betriebsrente.
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Was muss ich selbst tun, um die Änderung der betrieblichen Altersversorgung in Anspruch zu nehmen? Gibt es hier administrative Vorgaben seitens des Arbeitgebers?
Sie müssen nichts tun. Ihr Arbeitgeber erhöht die Beitragszahlungen für Ihre Betriebsrente automatisch zum 1. Juli 2026. Auch Ihre Eigenbeteiligung wird automatisch aus Ihrem Bruttoentgelt abgeführt.
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Wann kann ich Altersrente aus der EZVKGrund erhalten?
Grundsätzlich müssen Sie für eine Altersrente aus der EZVKGrund drei Voraussetzungen erfüllen:
1. Sie haben die Wartezeit von 60 Kalendermonaten erfüllt. Das bedeutet: Ein oder mehrere öffentliche, kirchliche oder diakonische Arbeitgeber haben für Sie über diesen Zeitraum Beiträge gezahlt. Diese Voraussetzung gilt nicht für den Teil Ihrer Betriebsrente, den Sie als Eigenbeteiligung selbst finanziert haben.
2. Sie haben Anspruch auf gesetzliche Rente (Vollrente). Wenn Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, gelten für Sie Sonderregelungen.
3. Sie stellen rechtzeitig einen Rentenantrag bei uns. Es zählt der jeweilige Monatserste nach Antragseingang. Der Antrag kann rückwirkend höchstens für die letzten beiden Jahre geltend gemacht werden.
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Wer ist die EZVK?
Die Evangelische Zusatzversorgungskasse EZVK ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und Teil der evangelischen Wertegemeinschaft. Sie wurde vor über 50 Jahren von zwei Landeskirchen gegründet und damit beauftragt, die betrieblichen Vorsorgeleistungen ausschließlich für die Beschäftigten in Kirche und Diakonie durchzuführen.
Die Beiträge, die von den Versicherten und ihren Arbeitgebern geleistet werden, legt die EZVK langfristig an und finanzieren daraus die späteren Betriebsrenten.
Als Non-Profit-Unternehmen muss die EZVK keine Dividenden für Aktionäre erwirtschaften und es fallen weder Abschlussgebühren an, noch werden Provisionen für abgeschlossene Versicherungsverträge gezahlt. Die erwirtschafteten Erträge kommen unseren Versicherten zugute.
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Gibt es weitere betriebliche Möglichkeiten zum Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung?
Um im Ruhestand finanziell möglichst unabhängig zu sein, lohnt es sich, zusätzlich vorzusorgen. Die überwiegend arbeitgeberfinanzierte EZVKGrund bildet dabei eine gute Basis. Darüber hinaus bietet die EZVK auch noch freiwillige Versicherungslösungen mit der EZVKPlus an.
Die EZVKPlus finanziert sich in der Regel durch Entgeltumwandlung der Mitarbeitenden: Dabei wird ein Teil des Einkommens direkt in einen Beitrag zur Verbesserung der Altersversorgung umgewandelt. Die Vorteile sind vielfältig: Neben umfangreichen Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen, die der Gesetzgeber gewährt, gibt es auch einen Arbeitgeberzuschuss. Auch die Vermögenswirksame Leistungen (VL) können grundsätzlich mit eingebracht werden. Lassen Sie sich von der EZVK beraten.
EZVKGrund
Ihre Basisversorgung
Mit der EZVKGrund erhalten Sie später eine umfassende Versorgung mit Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente.
Lesen Sie mehr über die Leistungen der EZVKGrund auf der EZVK-Webseite oder im Flyer für die Mitarbeitenden der Diakonie Erzgebirge.
Ihre persönliche Altersvorsorge
Werden Sie jetzt aktiv
Kümmern Sie sich frühzeitig um Ihre finanzielle Situation im Ruhestand. Prüfen Sie noch heute, ob Ihre Altersversorgung später ausreicht. Mit nur einem Klick gelangen Sie zum Online-Rechner der EZVKGrund und können die mögliche Höhe Ihrer Betriebsrente ermitteln.
Wenn Sie ganz genau wissen möchten, wie hoch eine freiwillige Zusatzrente mit EZVKPlus für Sie ausfallen könnte und wie viel Sie mit staatlicher Förderung dabei sparen, dann fordern Sie kostenfrei und für Sie unverbindlich eine persönliche Beispielrechnung an.
Möchten Sie noch mehr über Ihre betriebliche Altersversorgung erfahren?

Detaillierte Informationen
Alles Wichtige über die verbesserte betriebliche Altersversorgung der Diakonie Erzgebirge finden Sie im Flyer anschaulich beschrieben.

Ihr Ansprechpartner
Matthias Stark
Telefon: 06151 3301-502
Mobil: 0151 563 78 274
matthias.stark(at)ezvk.de