Wissenswertes zur Rente
Ihre Fragen – unsere Antworten
Rente im Fokus: Von A wie Antrag bis Z wie Zahlung
Kurz vor der Rente
Rentenbeginn mit EZVKGrund
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Habe ich einen Rentenanspruch bei der EZVK?
Einen Anspruch auf Betriebsrente hat nur der Versicherte, der nach § 32 der Satzung die Wartezeit von 60 Beitrags-/Umlagemonaten erfüllt hat und bei dem der Versicherungsfall in der gesetzlichen Rentenversicherung, bei einer Altersrente als Vollrente, eingetreten ist.
Bitte prüfen Sie auch, ob Sie noch Versicherungszeiten bei anderen Zusatzversorgungseinrichtungen haben, in diesem Fall könnten diese Zeiten zusammengeführt oder anerkannt werden.
Sollten Sie eine Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung haben, gilt für diese Ansprüche im Altersrentenfall die Wartezeit als bereits erfüllt.
Bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten gelten andere Voraussetzungen.
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Wann beantrage ich die Betriebsrente?
Idealerweise beantragen Sie Ihre Betriebsrente möglichst parallel mit der gesetzlichen Rente.
EZVKGrund: Die Auszahlung Ihrer Pflichtversicherung EZVKGrund beginnt grundsätzlich zeitgleich mit dem Beginn der Auszahlung der gesetzlichen Rentenversicherung. Voraussetzung ist, dass Sie einen Rentenantrag bei unserer Kasse stellen.
Wichtig zu beachten: Wenn Ihr Antrag auf EZVKGrund-Rente bei uns eingeht, können Sie Ihren Anspruch maximal für die letzten beiden Jahre geltend machen.
EZVKPlus: Ihre freiwillige Versicherung kann frühestmöglich zum 62. Lebensjahr zur Rentenauszahlung beantragt werden, allerdings mit Abschlägen. Abschlagsfrei kann die freiwillige Versicherung je nach Tarifgeneration zum 65. oder 67. Lebensjahr beantragt werden.
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Was passiert bei vorgezogenem Rentenbeginn in der gesetzlichen Rentenversicherung?
Der Betriebsrentenbeginn richtet sich auch dann nach dem Rentenbeginn in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wenn Sie zum vorgezogenen Rentenbeginn der DRV Abschläge zu erwarten haben, werden diese in der Betriebsrente analog übernommen, jedoch maximal 10,8 %.
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Kann ich meine Betriebsrente auch vor der gesetzlichen Regelaltersrente in Anspruch nehmen?
Sie erhalten die Rentenleistung von uns immer parallel zur gesetzlichen Rente, d. h. wenn Sie dort vorzeitig die Rentenleistung erhalten, können Sie auch bei uns die Rente vor dem regulären Rentenbeginn in Anspruch nehmen. Für jeden Monat, den Sie vor der gesetzlichen Regelaltersrente in Rente gehen, vermindert sich allerdings die Rentenleistung um 0,3 %, jedoch nicht mehr als 10,8 %. Dies gilt für die gesamte Rentenlaufzeit. Die Vertrauensschutzregelungen der gesetzlichen Rentenversicherung gelten in der Regel entsprechend.
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Kann ich nach dem Rentenbeginn in der gesetzlichen Rentenversicherung bei meinem Arbeitgeber weiterhin beschäftigt sein und welche Auswirkungen hat das auf die Betriebsrente?
Für den Arbeitgeber erlischt bei einer Altersrente als Vollrente die Versicherungspflicht zu Ihrem Rentenbeginn in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das heißt, er meldet Sie zu Ihrem Rentenbeginn bei unserer Kasse ab, es werden ab diesem Zeitpunkt keine Beiträge mehr in die Pflichtversicherung für Sie abgeführt. Sie als Versicherte/r haben ab dem Rentenbeginn Anspruch auf die Auszahlung Ihrer Betriebsrente. Eine Weiterbeschäftigung hat keinen Einfluss auf die Betriebsrente.
Sollten Sie eine Erwerbsminderungsrente haben, bleiben Sie in der Regel noch pflichtversichert und können im Rahmen der gesetzlichen Regelungen hinzuverdienen. Die hierbei erwirtschafteten Ansprüche werden bei einer Umwandlung in eine Altersrente beachtet.
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Wann und in welchem Umfang wird Hinterbliebenenrente gezahlt?
Verstirbt eine versicherte Person, der die Wartezeit von 60 Beitrags-/Umlagemonaten erfüllt hat, besteht für den Ehegatten und die Kinder Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Der Anspruch (große/kleine Hinterbliebenenrente, Halb- oder Vollwaisenrente) orientiert sich am Anspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Sollte neben dem Bezug der Hinterbliebenenrente Einkommen bezogen werden, kann dieses ggf. zu einer Kürzung der Rente führen. Mindestens werden aber 35 Prozent der Hinterbliebenenrente gezahlt. Auch wenn aufgrund Einkommensanrechnung von der DRV keine Hinterbliebenenrente gezahlt werden würde.
Rentenbeginn mit EZVKPlus
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Wann beantrage ich die Betriebsrente aus meiner Freiwilligen Versicherung EZVKPlus?
Ihre freiwillige Versicherung kann frühestmöglich zum 62. Lebensjahr zur Rentenauszahlung beantragt werden, allerdings mit Abschlägen. Abschlagsfrei kann die freiwillige Versicherung zum 65./67. Lebensjahr beantragt werden. Sollten Sie an einer Kapitalabfindung in der freiwilligen Versicherung interessiert sein, sprechen Sie uns bitte frühzeitig an.
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Zwischen welchen Auszahlungsvarianten kann ich bei der Freiwilligen Versicherung wählen?
Sie können sich Ihre Rente regulär monatlich auszahlen lassen oder Sie entscheiden sich für die 30%ige Kapitalabfindung. Hier würden Sie 30% als Sofortzahlung erhalten und den Rest als Monatsrente folgend. Die 3. Auswahlmöglichkeit ist die 100%ige Kapitalabfindung, bei der Sie Ihren kompletten Rentenanspruch aus Ihrer Freiwilligen Versicherung in einer Summe ausgezahlt bekommen. Sollten Sie diese Option in Betracht ziehen, bitten wir Sie sich frühzeitig vor Rentenbeginn bei uns zu melden.
Antrag auf Betriebsrente
Betriebsrente EZVKGrund beantragen
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Welche Unterlagen werden für die Beantragung der Betriebsrente benötigt und wie reiche ich sie richtig ein?
Unseren Antrag auf Betriebsrente senden wir Ihnen gerne auf dem Postweg oder per E-Mail zu. Alternativ finden Sie ihn auch im Abschnitt „Alle aktuellen Unterlagen“.
Diese Formulare sind von Ihnen auszufüllen und zusammen mit einer Kopie Ihres Rentenbescheids der Deutschen Rentenversicherung (bitte alle Seiten, außer der Anlage „Versicherungsverlauf“) wieder bei unserer Kasse einzureichen. Dies kann sowohl per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Bitte senden Sie uns alle Unterlagen im PDF-Format mit einer maximalen Mailgröße von 8 MB. Im Zweifelsfall teilen Sie die angehängten Dateien auf mehrere Mails auf. Beachten Sie bitte auch unsere Hinweise zur E-Mail-Nutzung in unseren Datenschutzbestimmungen.
Warum benötigen Sie ebenfalls die Anlage „Hinweise zum Rentenbescheid“?
Aus den Hinweisen zum Rentenbescheid geht u.a. Ihre Post-Rentennummer hervor und ist uns daher ebenfalls einzureichen. -
Welche Seiten des Rentenbescheids der Deutschen Rentenversicherung muss ich einreichen?
Bitte reichen Sie uns alle Seiten Ihres Rentenbescheids der gesetzlichen Rentenversicherung inklusive aller Anlagen ein. Einzig den Versicherungsverlauf benötigen wir nicht.
Die Anlagen, die wir benötigen sind im Einzelnen:
- Berechnung der Rente
- Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte
- Rente und Hinzuverdienst
- Zusammentreffen von Rente und Einkommen
- Hinweise zum Rentenbescheid
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Wozu wird der Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung benötigt?
Ihrem Rentenbescheid entnehmen wir alle Informationen, die für die Berechnung Ihrer Betriebsrente vonnöten sind. Zum Beispiel die Rentenart, den Rentenbeginn, ob die Rente ggf. befristet ist und ob Abschläge erfolgt sind.
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Warum benötigen Sie ebenfalls die Anlage „Hinweise zum Rentenbescheid“?
Aus den Hinweisen zum Rentenbescheid geht u.a. Ihre Post-Rentennummer hervor und ist uns daher ebenfalls einzureichen.
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Welche Regelungen gelten, wenn ich nicht gesetzlich rentenversichert bin?
Alle Regelungen finden Sie hier: Anspruchsvoraussetzungen für Beschäftigte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind oder rufen Sie uns an.
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Kann ich wählen, ob die Betriebsrente aus der Pflichtversicherung monatlich oder als Einmalbetrag ausgezahlt wird?
Hier besteht für Sie keine Wahlmöglichkeit. Die Betriebsrente ist als Monatsrente ausgelegt. Einzig, sollte die monatliche Rentenhöhe unter der jährlich festgeschriebenen Abfindungsgrenze liegen, wird die Rente als Einmalzahlung abgefunden.
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Unter welchen Voraussetzungen findet eine Abfindung der Rente statt?
Die Abfindung der Rente aus der Pflichtversicherung in einer Summe regelt das Betriebsrentengesetz (§ 3 BetrAVG). Demnach wird Ihre monatliche Betriebsrente aus EZVKGrund bei Rentenbeginn immer dann abgefunden, wenn sie höchstens 1 % der so genannten monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) beträgt. Im Jahr 2024 sind dies 35,35 Euro monatlich.
Das Gleiche gilt auch dann, wenn Sie zusätzlich noch einen Anspruch auf Rente aus der freiwilligen Versicherung EZVKPlus haben und beide Renten zusammen den Wert von 1 % der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigen. Altersrenten sowie große Witwen- oder Witwerrenten werden automatisch von uns abgefunden – Sie müssen nichts weiter tun. In diesen Fällen besteht kein Wahlrecht auf monatliche Auszahlung der Betriebsrente.
Im Fall von
- Waisenrente
- voller Erwerbsminderungsrente auf Dauer
müssen Sie eine Abfindung bei uns beantragen.
Nicht abgefunden werden können
- teilweise Erwerbsminderungsrente
- volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit
- kleine Witwen- oder Witwerrente
Den Abfindungsbetrag in der Pflichtversicherung berechnen wir nach den gesetzlichen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Ausschlaggebend für die Berechnung sind die Rentenhöhe und das Lebensalter zum Zeitpunkt des Anspruchs. All diese Daten fließen in Form so genannter Altersfaktoren (§ 41 Abs. 3 unserer Satzung) in die Berechnung des Abfindungsbeitrags ein.
Betriebsrente EZVKPlus beantragen
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Welche Unterlagen werden für die Beantragung der Betriebsrente aus meiner Freiwilligen Versicherung benötigt?
Unser Formular zur Beantragung der Altersrente aus der Freiwilligen Versicherung inklusive der Anlage zum Rentenantrag müssen von Ihnen ausgefüllt uns an unsere Kasse zurückgesendet werden.
Sollten Sie die Betriebsrente aus der Pflichtversicherung ebenfalls beantragt haben, ist die Anlage zum Rentenantrag nur einmal auszufüllen. -
Was bedeutet der im Rentenantrag erwähnte Hinterbliebenenschutz bzw. Erweiterte Familienschutz und welche Auswirkungen hat die An- oder Abwahl auf meine Betriebsrentenhöhe?
Während der Anwartschaftsphase ist der Hinterbliebenenschutz automatisch mitversichert.
Zum Rentenbeginn können Sie wählen, ob aus der freiwilligen Versicherung ebenfalls im Todesfall eine Hinterbliebenenrente gezahlt werden soll. Sollten Sie sich dagegen entscheiden, erhöht diese Entscheidung Ihre Altersrente aus der freiwilligen Versicherung, sprechen Sie uns hierzu gerne an.
In der Rente
Allgemeines zur Rente
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Wann bekomme ich meine Betriebsrente ausgezahlt?
Die Auszahlung Ihrer Betriebsrente beginnt grundsätzlich zeitgleich mit dem Start der Auszahlung der gesetzlichen Rentenversicherung. Voraussetzung ist, dass Sie einen Rentenantrag bei unserer Kasse stellen.
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Wird die Betriebsrente genauso jährlich erhöht wie die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung?
Ihre Betriebsrente erhöht sich jährlich zum 01. Juli um 1 Prozent.
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Muss ich meine Betriebsrente versteuern?
Zwei Fälle lassen sich unterscheiden:
- Wenn Rentenleistungen auf steuerfreien Beiträgen beruhen oder auf solchen, für die Sie Riesterförderung in Anspruch genommen haben, müssen sie versteuert werden, und zwar mit dem für Sie im Rentenalter geltenden individuellen Steuersatz, der jedoch in der Regel geringer ist als während Ihrer Erwerbstätigkeit.
- Wenn Rentenleistungen auf Beiträgen beruhen, die Sie individuell ohne Inanspruchnahme der Riester-Förderung oder pauschal versteuert haben, wird nur der Ertragsanteil versteuert. Dieser ist grundsätzlich abhängig von Ihrem Renteneintrittsalter. Er bleibt für die Dauer des Rentenbezugs bestehen. Der Ertragsanteil ist die Rendite, die auf das angesparte Kapital entfällt.
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Welche steuerrechtlichen Regelungen gelten für die Rentenauszahlung?
Für die Versteuerung Ihrer Rentenleistung lassen sich zwei Fälle unterscheiden:
- Wurden Beiträge steuerfrei eingezahlt oder die Riesterförderung in Anspruch genommen, wird die daraus resultierende Rente mit Ihrem individuellen Steuersatz versteuert. Dieser ist jedoch in der Regel geringer als während Ihrer Erwerbstätigkeit.
- Die Rente aus individuell versteuerten Beiträgen ohne Riesterförderung oder pauschal versteuerten Beiträgen wird nur in Höhe des Ertragsanteils versteuert. Dieser ist grundsätzlich abhängig von Ihrem Renteneintrittsalter und bleibt für die Dauer des Rentenbezugs bestehen.
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Werden von meiner Betriebsente Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung fällig und muss ich die Rente versteuern?
Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung werden an die Krankenkasse abgeführt. Diese meldet uns, in welcher Höhe sie fällig sind. Unterliegt Ihre Rentenhöhe dem jährlich festgeschriebenen Freibetrag, müssen grundsätzlich keine KV/PV abgeführt werden. Sollten Sie mehrere Betriebsrenten haben, entscheidet Ihre Krankenkasse, wo ein Beitragspflicht angewandt wird.
Grundsätzlich sind alle Rentnerinnen und Rentner in Deutschland verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Wir senden Ihnen automatisch eine Leistungsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt zu.
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Muss ich die Rentenanpassungsmitteilung der gesetzlichen Rentenversicherung jedes Jahr bei der EZVK einreichen?
Nein, die jährlichen Rentenanpassungen müssen nicht eingereicht werden. Für uns relevant sind Rentenbescheide, die Sie wegen einer Neuberechnung oder Weitergewährung der Rente oder Umwandlung in eine andere Rentenart erhalten.